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Minister Peter Hauk MdL:
"Verbiss durch Rehwild wieder gestiegen!"

Ergebnisse des Forstlichen Gutachtens 2007 vorgestellt

"Der Verbiss junger Forstpflanzen durch Rehwild hat leider weiter zugenommen. Besonders stark sind die Knospen und Triebe bei Eichen und Tannen betroffen", teilte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Freitag (30. März) in Stuttgart bei der Vorstellung des forstlichen Gutachtens zur Verbissbelastung an jungen Waldbäumen mit.

"Wie die landesweite Auswertung der Ergebnisse belegt, hat sich der Negativtrend des letzten Forstlichen Gutachtens aus dem Jahr 2004 weiter fortgesetzt. Der Verbiss an Tanne und Eiche ist mittlerweile wieder auf dem hohen Niveau von Anfang der 90er Jahre angelangt. Vor allem im Schwarzwald und im Neckarland ist vielerorts die Erreichung der waldbaulichen Verjüngungsziele gefährdet oder nur mit erheblichen zusätzlichen Aufwendungen erreichbar. Damit sind gerade jene Baumarten betroffen, die für die naturnahe Waldbewirtschaftung - auch in Zeiten des Klimawandels - von herausragender Bedeutung sind", so Hauk.

Das Forstliche Gutachten zum Rehwild-Abschussplan stellt eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Bemessung des Rehwildabschusses dar. Alle drei Jahre nehmen daher die unteren Forstbehörden die Verbissbelastung der verschiedenen Baumarten im Wald auf. "Die baden-württembergische Waldwirtschaft steht in den kommenden Jahrzehnten vor großen Herausforderungen. Auf den durch Sturm und Borkenkäfermassenvermehrung entstandenen Freiflächen müssen gesunde und stabile Wälder nachgezogen werden. Für den klimabedingt notwendigen Waldumbau brauchen die Waldbesitzer das ganze Spektrum der standortsgerechten Baumarten und das wichtige Potenzial der Naturverjüngung", so Minister Hauk. Bedingt durch verbesserte Lebensbedingungen in den zunehmend naturnah bewirtschafteten Wäldern hat sich die Zahl der Rehe in den letzten Jahren deutlich erhöht.

"In vielen Revieren ist der Verbissdruck, trotz der Rekordzahl von 155.000 erlegten Rehen im Jagdjahr 2005/2006, durch Rehwild nach wie vor zu hoch. Jäger, Waldbesitzer und Förster müssen vor Ort gemeinsam eine Ursachenanalyse durchführen und Lösungsstrategien einbringen. Das Forstliche Gutachten hat die örtliche Situation sehr differenziert aufgearbeitet und empfohlen in 32 Prozent der Jagdreviere den Rehwildabschuss anzuheben" erläuterte Hauk die weitere Vorgehensweise. "In diesen Revieren müssen wir den negativen Trend im engen und offenen Dialog zwischen Waldeigentümern und Jägern wieder umdrehen. Gemeinsam haben alle Partner in den zurückliegenden Jahrzehnten viel erreicht, die Ausgangslage ist so gut wie in keinem anderen Bundesland. Dies müssen wir nachhaltig sichern", betonte Minister Hauk abschließend.


Zusatzinformationen:
Das im Landesjagdgesetz verankerte Forstliche Gutachten wird seit 1986 durchgeführt. Das Schätzverfahren wird im engen Dialog mit den Jagdpächtern angewandt und zeichnet sich durch leichte Handhabbarkeit vor Ort, Transparenz, geringen Zeit- und Kostenaufwand sowie rasche Verfügbarkeit der Ergebnisse aus. Nach den Aufnahmen der Verbisswerte im Frühjahr 2006 erfolgten anschließend bis Ende Oktober die Besprechungen der örtlichen Ergebnisse. Der Abschussplan für Rehwild wird durch den Jagdnutzungsberechtigten bei der unteren Jagdbehörde (Kreisjagdamt) alle drei Jahre zu Beginn des neuen Jagdjahres zum April eingereicht und wird von dieser bestätigt oder festgesetzt. Das Forstliche Gutachten ist hierbei die wichtigste Grundlage für eine sachgemäße Beratung und Entscheidung der unteren Jagdbehörde, der neben dem Landrat (in Stadtkreisen der Oberbürgermeister) noch je ein Vertreter der unteren Forstbehörde, der Landwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Gemeinden und der Jäger angehören.

Die landesweiten Ergebnisse können auch auf der Homepage der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg hier eingesehen werden.

Presseerklärung hierzu von NABU und ÖJV BaWü

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weitere Informationen

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BaWü - Forstliches Gutachten 2007
Mehr Verbiß in Wäldern

Jagdbericht Mecklenburg-Vorpommern
PM Nr.: 208/07 vom 03.07.2007


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