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NABU fordert Änderung des Landesjagdgesetzes
Rösler: "Doping in unseren Wäldern muss aufhören!"
Stuttgart - Der Naturschutzbund NABU fordert die Landesregierung auf, die Bestimmungen zu Fütterung, Ablenkungsfütterung und Kirrung im Landesjagdgesetz zu verschärfen. "Die Fütterung von Rehen und Wildschweinen muss verboten und die Kirrung dringend strenger geregelt werden", fordert der NABU-Landesvorsitzende Dr. Stefan Rösler. Unter Kirrung verstehen Jäger die Anlock-Fütterung von Wildschweinen. Sie ist bislang ganzjährig erlaubt. "Wir brauchen an die Natur angepasste und nicht mit dem Futtereimer künstlich hochgehaltene Wildbestände. Nur so können unsere Wälder im Klimawandel bestehen", sagt Rösler.
Milde Winter und das immer besser werdende Nahrungsangebot lassen die Wildbestände anwachsen. Wildschweine und Rehe in dieser Situation zu füttern, verschärft die Situation weiter - und genau das passiert momentan im Land: "Immer mehr Kraftfutter für immer mehr Wildschweine. So bekommen wir die hohen Wildbestände nie in den Griff, sondern fördern aktiv die Verbiss- und Wildschäden im Wald und auf den Feldern", sagt Rösler. Dabei werden auch Naturschutz- und NATURA 2000-Gebiete massiv geschädigt. "Das Tafelsilber des Naturschutzes wird zurzeit auf dem Altar des privaten Jagdvergnügens geopfert", kritisiert Rösler.
Die Probleme müssen der Landesregierung bekannt sein: Die Landesforstverwaltung verzeichnet seit Jahren hohe Verbissschäden an Tanne, Buche und Eiche. Die Wildforschungsstelle des Landes hat bereits im Jahr 2000 nachgewiesen, dass "in den meisten Jagdrevieren eine Winterfütterung von Rehen weder biologisch notwenig noch sinnvoll ist." Trotzdem erlaubt das Jagdgesetz die Fütterung von Rehen und Wildschweinen von Dezember bis März, selbst wenn das Thermometer 20 Grad Celsius plus anzeigt. Diese freizügige Regelung, die nur dazu dient, Wild an das eigene Revier zu binden, muss aus Sicht des NABU unbedingt geändert werden, um den Teufelskreis "immer mehr Kraftfutter für immer mehr Wildschweine" endlich zu durchbrechen.
Mit einer aktuellen Fotodokumentation haben NABU-Jagdexperten belegt, dass bei der Kirrung die bisherigen Verbote seit Jahren grob missachtet werden und alle Appelle und Kontrollen versagen. Selbst in Gebieten über 800 Metern, die dem Schutz des bedrohten Auerhuhns dienen (etwa im Gebiet Rohrhardsberg), und im Naturschutzgebiet Taubergießen konnten diese Missbräuche mit dem vorhandenen Instrumentarium offensichtlich nicht abgestellt werden.
"Wir fordern eine drastische Einschränkung der Schwarzwildkirrung, eine zeitliche Begrenzung auf die Monate September bis Januar und eine Anzeigepflicht für Kirrungen", sagt Rösler. "Wer kirren möchte, muss das künftig bei der Unteren Jagdbehörde anmelden. Nur so haben die Behörden die Chance, die Fütterung zu kontrollieren und einzudämmen. Der Appelle gab es jahrelang genug, jetzt muss der Gesetzgeber endlich handeln." Auch dem illegalen Treiben von Jagdausübungsberechtigten müsse anders als bisher begegnet werden. Illegal eingerichtete Kirrungen müssen aus Sicht des NABU spätestens drei Tage nach Aufforderung entfernt werden - unabhängig davon, wer der Verursacher war. "In Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen ist das bereits Gesetz. In Baden-Württemberg sind diese Änderungen überfällig", so der NABU-Landeschef.
Die derzeitige Regelung decke indirekt Gesetzesverstöße. "Über Jahre hinweg werden ungestraft bestehende Gesetze gebrochen. Das verletzt längst das Rechtsempfinden der Bürger und frustriert die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörden. Insofern steht hier in besonderer Weise die Glaubwürdigkeit der Politik auf dem Spiel", sagt Rösler.
Die Dokumentation der Verstöße inklusive der detaillierten Forderungen des NABU zur Änderung des Landesjagdgesetzes sowie der entsprechenden Durchführungsverordnung finden Sie unter www.nabu-bw.de
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