ÖJV - Ökologischer Jagdverein in Baden -Württemberg e.V.
Interessenvertreter der Jagd und der Jäger.
Anregungen, wie die Jagd auch in Zukunft wildbiologisch sinnvoll, ökologisch unbedenklich und gesellschaftlich akzeptabel durchgeführt werden kann.
1. Vorsitzender:Prof. Rainer Wagelaar
2. Vorsitzender: Christian Kirch
3. Vorsitzender Torsten Pflittner
Bankverbindung: Kto. Nr. 48 943 662, KSK Ravensburg BLZ: 650 501 10
Kassierer: Ralph Winands Im Ostetal 2a, 27419 Sittensen winands@oejv.de
Geschäftsführer Klaus Maylein
Geschäftsstelle:
Teuringer 2
88289 Waldburg
bw@oejv.de
Tel. 07529 9747548
Fax 07529 9747547
Das weiterentwickelte Forstliche Gutachten
in Baden-Württemberg
Eine Grundlage zur dreijährigen Rehwild-Abschussplanung 2010-2012
Seit 1983 wird das in § 27 Abs. 3 Landesjagdgesetz verankerte Forstliche Gutachten in Baden-Württemberg als eine Grundlage zur behördlichen Rehwildabschussplanung erhoben. Darüber hinaus wird es auch in den Revieren erhoben, die am Modellprojekt "Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan" (RobA) teilnehmen. Turnusgemäß steht in diesem Frühjahr die Erstellung des Forstlichen Gutachtens durch die zuständigen unteren Forstbehörden (UFB) für den Rehwildabschussplan 2010-2012 an. Im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) wurde das Verfahren zum Forstlichen Gutachten weiterentwickelt. Die wesentlichen Neuerungen werden im Folgenden vorgestellt.
mehr hier: Forstliches Gutachten 2009
Foto: E.Marek www.marek-tierbild.de
"Auch wenn nach dem weiterentwickelten Forstlichen Gutachten künftig nicht jeder Verbiss automatisch mit einem forstwirtschaftlich relevanten Schaden gleichzusetzen ist, sollte ein derart starker Verbiss an der Fichte die Ausnahme sein."
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Downloads
Änderungen zur DVO LJagdG Ba-Wü
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (Ba-Wü)
Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (Ba-Wü)
zur Änderung der Verordnung zur Durchführung
des Landesjagdgesetzes vom 21.6.2002 (15,00 kByte)
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