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Stellungnahme des Ökologischen Jagdvereins Baden-Württemberg zur geplanten Änderung der Durchführungsverordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz
hier: Schwarzwildkirrung oberhalb 800m Höhenlage im Schwarzwald
Der ÖJV dankt für die Beteiligung am Anhörungsverfahren und nimmt wie folgt Stellung:
Der Ökologische Jagdverein begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Landesregierung zur Erhaltung und Sicherung des Auerwildvorkommens im Schwarzwald sowie zur Eindämmung missbräuchlicher Wildfütterung.
Allerdings halten wir vorliegenden Entwurf zur Änderung der LJagdGDVO nicht für geeignet die o.g. Ziele wirkungsvoll zu unterstützen. Wir lehnen den Entwurf in dieser Form deshalb ab.
Begründung:
Die Aufhebung des Fütterungs- und Kirrverbots für Schwarzwild in Höhenlagen über 800m führt nach der derzeitigen Gebietsabgrenzung zu einer deutlichen Erhöhung der Gesamtfläche auf der Schwarzwild gefüttert und gekirrt werden darf.
Dagegen ist die Überwachung und Kontrolle des Kirrverbots in den aktuellen und insbesondere den potentiellen Lebensräumen, die für den Erhalt der Auerhuhnpopulation relevant sind, in der Praxis ebenso schwierig zu überwachen, wie die bisherige 800m Regelung. Zudem stößt die Einführung eines Fütterungs- und Kirrverbots in „nur" potentiell relevanten Flächen seitens der Jägerschaft vielfach auf große Ablehnung, insbesondere wenn Auerwild dort aktuell nicht vorkommt und auch bisher schon seit längerer Zeit länger nicht mehr vorkam. Missbräuche bei der Schwarzwildkirrung werden in der Praxis jedoch immer wieder beobachtet und sind nur mit erheblichem Aufwand zu abzustellen.
Es ist zu erwarten, dass durch die Neuregelung die Ausbringung von energiereichem Futter (Mais) in den Hochlagen des Schwarzwaldes insgesamt zunehmen wird. Dadurch wird Schwarzwild in den Hochlagen gebunden, mit einer Zunahme von Wildschäden muss gerechnet werden. Die Neuregelung dient somit weder der Erhaltung des Auerwildes im Schwarzwald noch den Bemühungen zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände.
Der ÖJV fordert statt dessen:
Eine Änderung des Landesjagdgesetzes zur Aufnahme folgender Regelungen:
- generelles Verbot der Ablenkungsfütterung für Schwarzwild und der Fütterung von Schwarzwild außer in gesetzlich definierten Notzeiten
- die Pflicht zur Genehmigung von Schwarzwildkirrungen durch die untere Jagdbehörde mit folgenden Auflagen:
- Anzeigepflicht der Kirrstellen
- maximal eine Kirrstelle pro angefangene 100ha Wald
- zulässige Futtermenge je Kirrung maximal 1 Liter
- zeitliche Begrenzung der Kirrung auf die Monate September bis Januar
- Kirrmittel muss in den Boden eingebracht oder mit bodenständigen Material so abgedeckt werden, dass es für andere Wildarten nicht erreichbar ist
- Beseitigungspflicht für nicht genehmigte Kirrungen oder Fütterungen durch die jagd ausübungsberechtigte Person spätestens drei Tage nach Aufforderung durch die untere Jagdbehörde
Begründung:
Derartige Regelungen sind in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz bereits erfolgreich eingeführt. Durch die Genehmigungs- und Anzeigepflicht der Kirrung kann der Einfluss des Schwarzwildes in Auerwild-relevanten Gebieten gemindert werden, zumindest kann gezieltes Anlocken der Sauen in derartige Gebiete verhindert werden. Die Regelung führt zu einer Reduktion der Menge von energiereichem Futter, das für Schwarzwild zugänglich ist und die Reproduktion zusätzlich ankurbelt. Die Argumentation Schwarzwild könne nur durch Einsatz der Kirrjagd sachgerecht bejagt werden sticht nicht; es spricht viel für das Gegenteil.
Die alternativ vorgeschlagene Regelung ist vom Verwaltungsaufwand zumutbar und umsetzbar. Sie dient direkt dem Schutz und der Erhaltung des Auerwildes, denn die unteren Jagdbehörden können ihre Genehmigungen sachgerecht unter Berücksichtigung der Arbeiten der FVA (Braunisch, Suchant, 2007) treffen.
Ergänzend regen wir dringend an, die bisher weitgehend unklaren Einflussgrößen von Schwarzwild auf Rauhfusshühnerpopulationen zu untersuchen und entsprechende Forschungsarbeiten zu initiieren.
Rottenburg, den 24.07.2007
Prof. R. Wagelaar
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