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ÖJV Hessen: einheitliche Jagdzeit für Rehbock und Ricke

Die Jagd auf den Rehbock soll in Hessen nicht mehr am 15.Oktober enden, sondern an die allgemeine Jagdzeit für Rehwild angeglichen werden. So die einstimmig verabschiedete Forderung der Landesmitgliederversammlung, die am 7.Juni 2008 bei Schotten im Vogelsberg stattfand. Damit soll künftig die Bejagung des gesamten Rehwilds bis Ende Januar möglich werden. Die jetzige Regelung sei ein Tribut an die Trophäenjagd, da die Böcke Mitte Oktober häufig bereits ihr Gehörn abgeworfen hätten. Das frühe Ende der Jagdzeit stehe einer effizienten Bewegungsjagd im Weg, da eine sehr exakte Ansprache nötig sei, damit nicht versehentlich ein gehörnloser Bock erlegt werde, was in Hessen als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Daher geschehe es durchaus nicht selten, dass Rehwild, das sich nur sehr kurz zeigt, nicht zur Strecke kommt, da die Geschlechtsmerkmale nicht eindeutig auszumachen waren. Mit der Einführung des naturgemäßen Waldbaus ist auch in Hessen die Rehbejagung schwieriger geworden. Daher sind es vor allem die Bewegungsjagden, die dazu beitragen, dass die ökologisch sinnvollen Abschusszahlen auch erreicht werden können.

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