|
|
Und jährlich grüßt die Jagdzeitenverordnung.....
Wohl kaum eine andere Vorschrift dürfte so oft unter die Änderungsmühlen kommen wie die Jagdzeitenverordnung. In M-V war es nach gerade mal 2 Jahren wieder einmal so weit:
Mit der Jagdzeitenverordnung vom 20. Juni 2011 (Dokument als pdf beim ÖJV erhältlich) nahm das Landwirtschaftsministerium die Jagdzeitenverkürzung beim Schalenwild wieder zurück, so dass die Schalenwildarten nun wieder bis zum 31. Januar bejagt werden können. Der ÖJV begrüßt dies grundsätzlich aus jagdpraktischen Erwägungen heraus, da der Januar ein sehr ergiebiger Streckenmonat sein kann, gerade wenn es - aus welchen Gründen auch immer - bis Weihnachten nicht wie gewünscht geklappt hat. Auch wenn es aus Sicht des Naturschutzes und aus wildbiologischer Sicht klar ist, dass man auf für das Wild zehrende und damit auch die Wildschadenssituation möglicherweise verschärfende Drückjagden im Spätwinter je nach Abschusserfüllung nach Möglichkeit verzichten sollte, so halten wir es nicht für richtig, diese Möglichkeit von Vornherein auszuschließen. Leider ist dies mit der novellierten Verordnung passiert, so dass nun im Januar per Gesetz gar keine Drück- und Treibjagden mehr erlaubt sind, wogegen sogar - für Mecklenburger Verhältnisse bisher ungewöhnlich - Vertreter des Waldbesitzes vehement und öffentlich protestiert haben. In der Entwurfsfassung war dies noch wenigstens auf Schwarzwild bis zu 8 Personen gestattet, auch dieser Passus ist noch gestrichen worden.
Leider ändert sich ansonsten an den verschachtelten und im Grunde unsinnigen Jagdzeiten bei Rot- und Damwild sowie der fehlenden Rehbock-Jagdzeit im Winter mit der Verordnung nichts. Es mehren sich jedoch die Stimmen, die die Zeit für den Winter-Rehbock für reif halten. In den Nationalparken wird diese Möglichkeit in dieser Drückjagdsaison bestehen, die Ergebnisse werden mit Spannung erwartet; einzelne Jagdausübungsberechtigte haben bereits Ausnahmeanträge gestellt bzw. beabsichtigen dies in Kürze.
Äußerst positiv zu erwähnen ist, dass beim Thema Rabenvögel Vernunft eingekehrt ist und die Rabenvögel nicht dem Jagdrecht unterstellt wurden, wie ursprünglich beabsichtigt. Der Protest von Naturschutzverbänden und ÖJV hat hier dankenswerterweise Wirkung gezeigt, zumal die Jägerschaft am Ende selbst eingestanden hat, dass es für die Bejagung im Grunde keine sinnvolle Begründung gibt. Für die Einsicht geht an das Ministerium Dank und Anerkennung.
Die Änderungen treten unmittelbar in Kraft, sie entfalten also für das laufende Jagdjahr noch Wirkung.
Warten wir also auf die nächste Novelle....
Falk Jagszent
|