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Jagd in den Nationalparks: ÖJV lobt Umweltministerium für Neuerungen
In den Nationalparks unseres Landes gilt der Leitsatz „Natur Natur sein lassen". Im Grundgedanken müsste damit auch die Jagd ausgeschlossen sein.
Der Ökologische Jagdverein und mit ihm die Naturschutzverbände und die Fördervereine der Nationalparks sind jedoch der fachlichen Auffassung, dass die Regulierung des in unnatürlichen hohen Dichten vorhandenen Schalenwildes auf absehbare Zeit notwendig ist, damit die angestrebte natürliche Waldentwicklung nicht durch den Verbiss von Reh und Hirsch unterdrückt wird, aber auch, damit Wildschäden in der angrenzenden Kulturlandschaft vor allem durch Schwarzwild möglichst vermieden werden.
Die Praxis dieser Jagd mit dem Ziel der Wildbestandsregulierung war lange Jahre umstritten, da sie sich kaum von derjenigen außerhalb der Nationalparks unterschied und viele „alte Zöpfe" nicht abgeschnitten wurden, die in einem Schutzgebiet nichts zu suchen hatten.
Nach jahrelanger Diskussion wurde nun Ende 2010 eine neue „Nationalpark-Jagd-Verordnung" durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium veröffentlicht, die viele positive Veränderungen enthält und einen großen Schritt nach vorne bedeutet, hin zur Entwicklung eines nationalparkgerechten Wildmanagements. Für den Mut zu durchaus progressiven Regelungen dankt der ÖJV dem Ministerium, spricht dafür Anerkennung aus.
Als Kernpunkte der Neuerungen sind positiv erwähnenswert:
Ein Managementerfordernis besteht grundsätzlich nur für Schalenwild, weitere Tierarten werden nicht mehr bejagt
Es soll „störungsarm und effektiv" gejagt werden
Trophäenbezogene Abschusskriterien werden gänzlich untersagt
Die Höhe des Abschusses wird maßgeblich darüber ermittelt, wie hoch der Verbiss an Waldbäumen ist
Das störungsintensive und in Summe kontraproduktive Ankirren (Lockfutter) von Wildschweinen wird bis auf Ausnahmefälle untersagt
Jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) dürfen nicht mehr so massiv sein und müssen sich besser ins Landschaftsbild einfügen
Für die Waldgebiete wird von Mitte Juni bis Ende Juli eine gänzliche Jagdruhe geschaffen. Rehböcke können im Herbst und Winter auch ohne Gehörn erlegt werden, so dass die herbstlichen Jagden effektiver genutzt werden können.
Insgesamt freut sich der ÖJV M-V sehr über diese Verordnung, an der der Verband in den vergangenen Jahren intensiv mitgearbeitet hat. Möge sie nun auch konsequent in die Praxis umgesetzt werden!
Dr. Karl-Günter Guiard, Vorsitzender
Falk Jagszent, Geschäftsführer
Presseinformation: 5.3.10
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