ÖJV
zentrale Box - oben
Menuebox - oben






Tresor Schonert


Menuebox unten

Jagd in den Nationalparks: ÖJV lobt Umweltministerium für Neuerungen

In den Nationalparks unseres Landes gilt der Leitsatz „Natur Natur sein lassen". Im Grundgedanken müsste damit auch die Jagd ausgeschlossen sein.

Der Ökologische Jagdverein und mit ihm die Naturschutzverbände und die Fördervereine der Nationalparks sind jedoch der fachlichen Auffassung, dass die Regulierung des in unnatürlichen hohen Dichten vorhandenen Schalenwildes auf absehbare Zeit notwendig ist, damit die angestrebte natürliche Waldentwicklung nicht durch den Verbiss von Reh und Hirsch unterdrückt wird, aber auch, damit Wildschäden in der angrenzenden Kulturlandschaft vor allem durch Schwarzwild möglichst vermieden werden.
Die Praxis dieser Jagd mit dem Ziel der Wildbestandsregulierung war lange Jahre umstritten, da sie sich kaum von derjenigen außerhalb der Nationalparks unterschied und viele „alte Zöpfe" nicht abgeschnitten wurden, die in einem Schutzgebiet nichts zu suchen hatten.
Nach jahrelanger Diskussion wurde nun Ende 2010 eine neue „Nationalpark-Jagd-Verordnung" durch das Landwirtschafts- und Umweltministerium veröffentlicht, die viele positive Veränderungen enthält und einen großen Schritt nach vorne bedeutet, hin zur Entwicklung eines nationalparkgerechten Wildmanagements. Für den Mut zu durchaus progressiven Regelungen dankt der ÖJV dem Ministerium, spricht dafür Anerkennung aus.
Als Kernpunkte der Neuerungen sind positiv erwähnenswert:

    Ein Managementerfordernis besteht grundsätzlich nur für Schalenwild, weitere Tierarten werden nicht mehr bejagt
    Es soll „störungsarm und effektiv" gejagt werden
    Trophäenbezogene Abschusskriterien werden gänzlich untersagt
    Die Höhe des Abschusses wird maßgeblich darüber ermittelt, wie hoch der Verbiss an Waldbäumen ist
    Das störungsintensive und in Summe kontraproduktive Ankirren (Lockfutter) von Wildschweinen wird bis auf Ausnahmefälle untersagt
    Jagdliche Einrichtungen (Hochsitze) dürfen nicht mehr so massiv sein und müssen sich besser ins Landschaftsbild einfügen
    Für die Waldgebiete wird von Mitte Juni bis Ende Juli eine gänzliche Jagdruhe geschaffen. Rehböcke können im Herbst und Winter auch ohne Gehörn erlegt werden, so dass die herbstlichen Jagden effektiver genutzt werden können.

Insgesamt freut sich der ÖJV M-V sehr über diese Verordnung, an der der Verband in den vergangenen Jahren intensiv mitgearbeitet hat. Möge sie nun auch konsequent in die Praxis umgesetzt werden!

Dr. Karl-Günter Guiard, Vorsitzender
Falk Jagszent, Geschäftsführer

Presseinformation: 5.3.10

Allgemeine Box - oben

weitere Informationen

Exkusionen von NABU und ÖJV
Exkursion nach Hagenow und Burg Stargard

Jagdzeitenverordnung
Kommentar des ÖJV - MV

Landeswaldgesetz zementiert Missstände in der Forstwirtschaft
in Mecklenburg-Vorpommern

Einladung zum Schießkino
in der Nähe von Neuruppin


Blei oder Nicht-Blei auf der Jagd
PM Bleifreie Munition

Jagd in den Nationalparks
Natur Natur sein lassen


Willkommen Wolf!
auch in Mecklenburg-Vorpommern!



Wichtige Partner des ÖJV M-V


ÖJV lobt Landwirtschafts- und Umweltministerium für Neuerungen
Neue Nationalpark-Jagd-Verordnung M-V


Rabenvögel als Wahlgeschenk
Erneut Änderung der Landesjagdzeitenverordnung M-V geplant


landesjagdgesetz M-V
Artikel über geplante Änderungen im Landesjagdgesetz

Anpassung der Wälder an Klimawandel
und das Jagdproblem wird ausgeblendet!


Fütterung von Wild – unnatürlich, unsinnig, kontraproduktiv
Tierschutz oder Unsinn?

Maßnahmeplan zur effektiven Schwarzwildbejagung unterzeichnet
Plan des Ministeriums und Anmerkungen des ÖJV

Jagdschein mit 14
Jäger zu alt?

Hubertustag
ÖJV fordert Jagdwende

Neue Jagdzeiten-Verordnung in Mecklenburg-Vorpommern
Ein Fortschritt nur für die „Hege"


Wildschweine zerstören Gärten und Parks in MV
Wildschweinplage in MV

Kraftfahrer und Wildtiere in Not
Eingezäunte Felder

Urteilsspruch zum Thema „Abschussplanüberschreitung im Falle zu reduzierender Bestände“
Abschußplanüberschreitung

Jagdstreckenentwicklung M-V 2008/2009 – Das sagt der ÖJV
Jagdstreckenentwicklung

Kein Spaß für Trophäenjäger
ÖJV - Mecklenburg-Vorpommern in der Presse

Wildschäden im Wald jetzt anmelden!
Wildschäden müssen angemeldet werden

Allgemeine Box - unten
zentrale Box - unten
Fusszeile - oben
Ökologischer Jagdverband e.V.
Imbergweg 2
88289 Waldburg
„Private Krankenversicherung TOP“
0700 - Telefon
fon 07529 91053
fax 07529 91054

Fusszeile - unten