|
|
Position des ÖJV M-V zu den Schuss- und Schonzeiten des Rehwildes
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Jagd auf den Rehbock vom 1. Mai bis zum 15. Oktober erlaubt. Schmalrehe dürfen vom 1. Mai bis 31. Januar und Ricken sowie Kitze vom 1. September bis zum 31.1. erlegt werden.
Diese Jagdzeiten entsprechen jedoch keinesfalls modernen wildbiologischen Anforderungen, indem sie das Wild neun Monate im Jahr der Verfolgung durch den Jäger aussetzen, was mit einem enormen Stress für das Wild verbunden ist und eine effektive und damit letztlich störungsarme Bejagung zu Zeiten, in denen diese auf sämtliches Rehwild Sinn machen würde, nämlich im Herbst und Winter, verhindert.
Die Jagdzeit auf den Rehbock ist eine reine Trophäenschusszeit und ausschließlich an dem Versuch ausgerichtet, starke Trophäen zu züchten (zu hegen) und zu erbeuten. Die Erlegung des Bockes, wenn er kein Gehörn trägt, wird durch die aktuell gültigen Jagdzeiten als nutzlos abqualifiziert. Die Nutzung des Fleisches und eine zeitlich gestraffte, effektive und damit letztlich wildtierschonende Jagdausübung werden völlig hinter die Trophäe zurückgestellt.
Die Bedeutung der Trophäe über das Wohl des Wildes zu stellen, ist moralisch nicht länger zu rechtfertigen. Ergänzend sei angemerkt, dass der Versuch, systematisch starke Trophäen zu züchten, längst von der Wissenschaft als aussichtslos bewiesen worden ist.
Wirtschaftlich und ökologisch liegen jedoch die maßgeblichen Probleme in der Anpassung der Schalenwildbestände an die "landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnisse", wie es das Bundesjagdgesetz fordert. Es ist bekannt, das dieses Ziel in Mecklenburg-Vorpommern noch lange nicht erreicht ist. Im Gegenteil, die Rehwildbestände sind in vielen Landesteilen dramatisch hoch. Die Folgen sind extremer Verbiss in den Wäldern, welcher eine naturnahe und ökonomisch tragbare Waldwirtschaft unmöglich macht, sowie eine Vielzahl von Wildunfällen im Stassenverkehr.
Das Festhalten an den traditionellen Schusszeiten trägt entscheidend zu überhöhten Rehwildbeständen bei, da eine effektive Bejagung zur Hochzeit der Jagd im Herbst/Winter aufgrund der schwierigen Unterscheidung zwischen männlichem und weiblichem Wild aus Angst vor eventuellen Fehlabschüssen nicht erfolgen kann. Der traditionelle Jäger ist an hohen Wildbeständen aus jagdlichem Eigennutz interessiert und betreibt eine Zahlenhege, wobei ihm die "Schussbremse Rehbockjagdzeit" sehr zu Pass kommt.
Die Ausrichtung der Jagdzeiten beim Rehwild an wildbiologischen Erkenntnissen und übergeordneten wirtschaftlichen und ökologischen Notwendigkeiten (1.9.-31.1. für alles Rehwild) ist eine alte Forderung nicht nur der Ökologischen Jagdvereine, sondern praktisch aller ernstzunehmenden Naturschutzverbände (BUND, NABU, DNR z.B.) sowie der Vertreter einer naturnahen oder naturgemäßen Waldbewirtschaftung (z.B. ANW).
-Der Vorstand-
(5/2005)
|