Rabenvögel

 Kolkraben    von Diemut Klärner
Eichelhäher  von Höfelmann
Rabenvögel  von Riemer
Freispruch für Elstern und Sperber
Rabenvögel-Gutachten
Contra (aus Wild und Hund)
Nachlese zu den Rabenvögeln

Rabenvogelurteil des VGH RP

NABU-Stellungnahme
Rabenvögel in den Medien

 


Rabenvögel: Gut oder böse?>
Juli 1999

Über das Thema Rabenvögel wird ja seit einiger Zeit nicht mehr gestritten. Die Positionen sind klar. Der DJV ist für die Bejagung (siehe neueste Broschüre „Das Schweigen der Sänger"), der ÖJV ist eher dagegen. Nachfolgend sind die wildbiologischen Erkenntnisse um die Rabenvögel dargestellt. Entscheiden Sie selbst, wie Sie zu der, zugegeben simplifizierten Fragestellung der Überschrift stehen.

Die bekanntesten Vorwürfe gegen die Rabenvögel sind:

Rabenvögel gefährden Nutztiere

Rabenvögel fressen Singvögel

Rabenvögel bedrohen das Niederwild

Rabenvögel schädigen die Bauern.

Nutztiere

Die Presse berichtet immer wieder von Rabenvögeln, die Lämmer, Gänse oder Mutterschafe töten. Es erscheint aber recht unwahrscheinlich, dass Rabenvögel tatsächlich gesunde Säugetiere töten können. Dazu ist ihr Schnabel nicht geeignet. Sie sind nicht in der Lage die Haut zu öffnen. Das Picken „kann praktisch von jeder Position aus durchgeführt werden, ist jedoch wenig effektiv. Es fehlt aufgrund des ungünstigen Stands und der ungünstigen Hebelverhältnisse die zielgerichtete Kraft des Hackens, was Abb. 1 verdeutlicht. Dieses Verhalten wäre [grundsätzlich] auch bei einem sich bewegenden Lamm möglich. Verletzungen sind hierbei aber als Zufallstreffer anzusehen und nur geringfügig." (KUGELSCHAFTER nach HENNIG, 1997)

Dieselbe Untersuchung erbrachte, dass ein Kolkrabe im Schnitt 40 Minuten benötigt, um an das Gehirn eines toten Lammes zu gelangen, um die Nieren zu erreichen war eine ganze Stunde erforderlich.

Nur an besonders empfindlichen Körperstellen wie beispielsweise den Augen oder dem After können Rabenvögel sofort fressen (siehe Abb. 2). Deshalb gibt es auch immer wieder Berichte von Schafen, die durch das Auspicken der Augen zu Tode gekommen sind. Dabei handelt es sich vermutlich um bereits tote Tiere, denn diese Verletzung reicht im Allgemeinen nicht aus um ein Tier zu töten. Dieses gelingt den Rabenvögeln höchstens bei extrem kranken und bewegungsunfähigen Tieren.

Abb. 2: Körperstellen, die bei einem toten Lamm leicht verletzt werden können   (KUGELSCHAFTER nach ROWLEY)

 

Abb. 1: Rabenvogel beim Hacken auf einem Schafkadaver. Der Schnabel wird im rechten Winkel gehalten, die Bewegung mit dem ganzen Körper ausgeführt, damit ein großer Hebel entsteht. Das Tier steht unsicher mir gespreizten Zehen. (KUGLSCHAFTER nach ROWLEY)

 

 Der wahre Grund, warum Rabenvögel oft bei Schafherden zu suchen sind, ist ein ganz anderer. Hier nämlich finden die Tiere ein besonders hohes Nahrungsangebot. „In der Nähe der Herden befinden sich meist große Mengen an verschiedenen Fliegenarten. Beim Weiden scheuchen die Schafe Insekten vom Boden auf, die von den Vögeln genutzt werden können. Im Kot der Schafe befinden sich außerdem nicht vollständig verdaute Nahrungsteile, die von den Rabenvögeln gefressen werden." (KUGELSCHAFTER nach HENNIG, 1997)

Singvögel

Auch der Vorwurf die Singvögel zu dezimieren ist nur in den seltensten Fällen gerechtfertigt. Die Singvögel haben nämlich hervorragende Strategien, um ihre Jungen vor Rabenvögeln zu schützen. Ihre Nester sind perfekt getarnt oder unzugänglich. Zudem verläuft die Brut der Rabenvögel weitgehend synchron mit der der Singvögel. Es sind also nur halb so viele Rabenvögel auf Nahrungssuche, denn die Weibchen bleiben bei den Nestlingen. Darüber hinaus ist es ausgesprochen unökonomisch Singvogelgelege zu plündern. Das Gelege einer Goldammer wiegt beispielsweise nur 12 Gramm (KUGELSCHAFTER, 1997).

Wahrscheinlicher erscheint es, dass die Singvögel ihre Nester verlegen, wenn sich Rabenvögel in der Nähe ansiedeln. Sie verschwinden also nicht wirklich, sondern verlegen ihre Reviere, die teilweise recht groß sind. KUGELSCHAFTER (1997) berichtet, dass die Chance, dass ein Meisenpaar in einem Garten auftaucht, nur alle 5 bis 30 Jahre gegeben ist, weil deren Reviere ebenfalls etwa 5 bis 30 Grundstücke umfassen.

Dass die Bestandsentwicklung der Rabenvögeln die Singvogelbestände nicht wesentlich beeinflusst zeigt auch nachfolgende Abbildung 3, die die Bestandsentwicklung von Elstern, Singvögeln und Ringeltauben im Stadtgebiet von Osnabrück erfasst.

Abb. 3: Bestandsentwicklung von Elstern, Singvögeln und Ringeltauben im Stadtgebiet von Osnabrück

(KUGELSCHAFTER, 1997, aus: KOOIKER)

 

 

Insgesamt stehen die Elstern, wenn man die Vogelarten nach ihrer Häufigkeit ordnet, nur an 43., die Rabenkrähen an 58. Stelle. Dagegen stehen viele „Singvögel" wie Amsel, Buchfink, Haussperling, Fitislaubsänger, Kohlmeise, Zilpzalp, Star, Zaunkönig, Rotkehlchen, Rauchschwalbe, Blaumeise, Singdrossel, und Goldammer auf den vorderen Plätzen der Häufigkeitsskala (KNIEF/BORKENHAGEN nach GALL).

 

Niederwild

Die vorangegangenen Aussagen treffen natürlich häufig auch auf das Niederwild zu. Dass die Rabenvögel noch bewegungsunfähige Säuger finden, ist sicher eine Ausnahme, und mit den jagbaren Vögeln verhält es sich wie mit den Singvögeln. Beispielsweise konnte KAISER (nach KUGELSCHAFTER, 1997) 42 Gelegeverluste bei Rebhühnern belegen, aber keiner davon wurde von Rabenvögeln verursacht, wie auch Abb. 4 zeigt.

Ein großer Teil der Gelege wurde durch Säuger geplündert. Davon kommt eine ganze Reihe als Nesträuber in Frage: Igel, Eichhörnchen, Iltis, Hermelin, Marder, Fuchs, Dachs und Wildschweine.

Übrigens gibt es natürlich auch andere Vögel, die als Nesträuber in Frage kommen. Hauptsächlich sind das die Greifvögel.

 Abb. 4: Ursachen von erfolglosem Brüten beim Rebhuhn (KUGELSCHAFTER nach KAISER)

 Landwirtschaft

Die Schäden in der Landwirtschaft beschränken sich im Grunde auf die Beschädigung von Silofolien. Diese Schäden traten in den letzten Jahren mit der Eroberung siedlungsnaher Lebensräume verstärkt auf. Inzwischen schützen fast alle Landwirte ihre Silofolien durch das Aufbringen von Altreifen, über die ein Netz gespannt wird. So wird ein Anpicken der Folie verhindert.

Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind äußerst selten. KUGELSCHAFTER (1997) berichtet, dass in Hessen nur 7 der 35000 Landwirte Schäden gemeldet haben. Setzt man die selbe Neigung der Landwirte Schäden zu melden, wie bei den Wildschäden voraus, dann dürfte die Zahl der tatsächlich entstandenen Schäden nur unwesentlich höher liegen. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen sind also zu vernachlässigen.

Bestandsentwicklung

Die Untersuchungen zur Bestandshöhe in Schleswig-Holstein von KNIEF/BORKENHAGEN und im süddeutschen Altmühltal von RANFTL zeigen, dass die Rabenvögel sowohl zahlenmässig mehr werden aber vor allem ihr Brutgebiet in siedlungsnahe Gebiete verlegen.

Für diese „Landflucht" der Rabenvögel gibt es mehrere Erklärungsansätze. Entweder hat durch das Verbot der Jagd die Scheu vor dem Menschen abgenommen oder hat gerade die Verfolgung auf dem Lande eine Veränderung des Brutverteilungsmusters ausgelöst. Beides ist bei so lernfähigen Tieren denkbar.

Doch neben diesen konträren Überlegungen, über die wir letztlich keine Gewissheit erlangen können, gibt es eindeutigere Gründe für das veränderte Brutverhalten der Rabenvögel. Das sind vor allem Veränderungen des Nahrungsangebotes.

Die Nahrung der Rabenvögel besteht hauptsächlich aus Insekten, kleineren Wirbeltieren und Würmern, die in den oberen Bodenschichten leben. Die aber sind in den vergangenen Jahren immer schwerer zugänglich geworden, weil, so BORKENHAGEN/KNIEF, die Landwirtschaft immer mehr Hochleistungsgräser zur Deckung des Futterbedarfes und wesentlich mehr Wintergetreide als früher ausbringt. Das hat zur Folge, dass die oberen Bodenschichten sehr früh mit einer geschlossenen Vegetationsdecke bewachsen und so für Rabenvögel schwerer zugänglich sind.

Daneben trägt die fortschreitende Mechanisierung in der Landwirtschaft dazu bei, dass große Teile der Wiesen zur gleichen Zeit gemäht werden können, was ebenfalls zu einem „[diskontinuierlichen] Angebot an Nahrung führt", so RANFTL. All das kann von Problemen in der besonders nahrungsintensiven Brutzeit bis zur Aufgabe der Nester führen.

Im Gegensatz zu den nunmehr schlechteren Bedingungen auf dem Land bieten sich in den Städten immer bessere. Seien es ständig gemähte Grünflächen, herumliegende Abfälle oder Komposthäufen, die den Rabenvögeln Nahrung bieten.

Der Einfluss der Jagd

Bezüglich der Bestandshöhe muss auch der Einfluß der Jagd auf dieselbe angesprochen werden. RANFTL berichtet aus dem Altmühltal von bis zu 17 Elster Abschüssen pro km² und stellte dann in genau diesen Gebieten in der folgenden Brutperiode eine besonders hohe Siedlungsdichte fest.

Das liegt an der Organisationsstruktur der Tiere, die aus einer Brutpopulation mit festem Revier und einer Nichtbrüterpopulation ohne Revier besteht. Wo auch immer eine Rabenkrähe oder ein Brutpaar erlegt wird, steht sofort Ersatz aus der Nichtbrüterpopulation zur Verfügung.

KUGELSCHAFTER (1997) gibt für Hessen an, dass jährlich mindestens 200-300 Tausend Tiere erlegt werden müssten, um den Bestand auch tatsächlich zu beeinflussen. Das würde bedeuten, dass dort zwischen 50 und 100 Tiere pro Revier erlegt werden müssten. Natürlich ist diese Grössenordnung illusorisch und kann auch in Baden-Württemberg unter ähnlichen Verhältnissen nicht erreicht werden. Dort werden nämlich momentan jährlich etwa nur 20000 Tiere erlegt.

Der Bestand scheint also auf tierschutzgerechte Art und Weise (damit ist der Verzicht auf Fallenjagd und Vergiftung gemeint ) durch Bejagung nicht beeinflussbar zu sein. Vielmehr gleicht vermutlich eine höhere Reproduktionsrate die der Population entnommenen Exemplare aus.

Schlussfolgerung

Die Bejagung der Tiere ist unter diesen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Genausowenig rechtfertigen die durch die Tiere angerichteten Schäden die Bejagung oder macht sie gar notwendig. Einzelne Tiere zu erlegen ist zwar für die Population sicherlich unproblematisch, angesichts der oben aufgeführten Tatsachen aber ethisch fragwürdig.

Momentan scheinen die Rabenkrähen in den Baden-Württembergischen Revieren aber kaum bejagt zu werden, und es besteht wohl kein Grund, die Gesetzeslage wieder zu verändern. Möge der einzelne Jäger eine vor sich vertretbare Entscheidung treffen! Matthias Riemer e-mail: riemer@oejv.de


Beitrag für POLLICHIA-Kurier 1999, Heft 2

 

Die mit einer Auflage von ca. 60 000 Exemplaren größte deutsche Jagdzeitschrift "WILD und HUND" widmete ihr jüngstes Heft Nr. 7 vom 27. März 1999 mit Schwerpunkt der "Rabenvogel-Diskussion".

Auf Anfrage und Bitte des Chefredakteurs, Herrn Rüdiger Klotz, erklärte sich der 2. Vorsitzende der POLLICHIA und gleichzeitige Rabenvogel-Gutachter im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz, PD Dr. Hans-Wolfgang Helb, Universität Kaiserslautern, bereit, in einer PRO & CONTRA-Rubrik zum Thema "Schießen oder schützen der Rabenvögel?" den CONTRA-Beitrag zu übernehmen, das heißt die Position gegen die Übernahme von Rabenkrähe und Elster in das Landesjagdrecht und damit gegen ein sinnloses Schießen = Töten.

Hier der Wortlaut der CONTRA-Stellungnahme:

 Priv.Doz. Dr. Hans-Wolfgang Helb (57): Biologe und Ökologe, Universität Kaiserslautern, Rabenvögel-Gutachter Rheinland-Pfalz, Generalsekretär der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft

 

Als einer der Rabenvögel-Gutachter des Umweltministeriums bekräftige ich das eindeutige Ergebnis: Es gibt keine Berechtigung für eine Bejagung der Rabenvögel!

Selbst gehäuft auftretende Elstern rotten keine Singvögel-Arten aus. Es ist bedauerlich, daß von seiten der Jäger dieses Vorurteil ständig neu angefacht wird, obwohl die gegenteiligen Fakten zugänglich sind.

Die Rabenkrähen stellen keine Gefahr für das Niederwild dar. Im Futtereintrag für die Jungvögel konnten keine Nachweise dazu erbracht werden. Ein gewisser Anteil an Vögeln und Säugern in der Beute ist zudem ökologisch normal und nach dem Naturschutz- wie auch Jagdrecht kein Schaden.

Die Eichelhäher sind völlig zu recht in vielen Bundesländern inzwischen in der Diskussion außen vor, da sich die pauschale Schädlichkeitsbehauptung als nicht richtig erwiesen hat.

Der Schutz der Rabenvögel besteht zu recht. Naturschutz-rechtliche Ausnahmen existieren und genügen völlig. Die vor allem durch die Landwirtschaft verursachten ökologischen Verschlechterungen können nicht den Rabenvögeln angelastet werden. Übervermehrungen finden wegen der Selbstbegrenzung der Populationen ohnehin nicht statt.

Viel hunderttausendfaches sinnloses Schießen von Rabenvögeln schadet dem Ansehen der

„Schießen von

Rabenvögeln schadet

dem Ansehen der

Jagd"

Jagd. So interessiert sich der Tierschutz berechtigtermaßen zunehmend für dieses Thema. Außerdem hat die deutsche Jagd dem internationalen Ansehen Deutschlands im Naturschutz vielfach schon einen schlechten Dienst erwiesen.

Enttäuschte hegerische Erwartungen sind kein Grund, Eingriffe gegen angeblich schuldige Vogelarten zu fordern.

Die Zukunft des Naturschutzes: ökologische Verbesserung der Landschaft, auch mit Jagdverzicht auf bedrohte Arten.

Kurzfassung des Gutachtens erhältlich beim Umweltministerium, Kaiser-Friedrich-Str. 7, 55116 Mainz.

(WILD UND HUND 7/1999, S. 21)

 

(Die Leser des POLLICHIA-Kuriers finden die kommentierte Zusammenfassung des Rabenvögel-Gutachtens im POLLICHIA-Kurier 15 (1), 1999, 6-10)


Aus: POLLICHIA-Kurier 15 (1) 1999, 6-10

 

Wissenschaftliche Begleituntersuchung

an Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus c. corone)

in Rheinland-Pfalz

 

"Rabenvögel-Gutachten"

der Universität Mainz (Prof. Dr. J. Martens)

und der Universität Kaiserslautern (PD Dr. H.-W. Helb)

1996 - 1998

 

Hans-Wolfgang Helb

 

Vorgeschichte:

Im Herbst 1994, als sich in Rheinland-Pfalz die Absicht des Ministeriums für Umwelt und Forsten abzeichnete, die zu den Rabenvögeln (Familie Corvidae) gehörenden beiden Singvogel-Arten Elster (Pica pica) und Rabenkrähe (Corvus c. corone) aus dem Naturschutzgesetz mit seinem ganzjährigen Schutz in das Jagdgesetz mit seiner Festlegung von Abschußzeiten und Schonzeiten zu überführen, bot ich der Umweltministerin, Frau Klaudia Martini, meine fachliche Unterstützung an, vorher durch wissenschaftliche Untersuchungen die Notwendigkeit bzw. Berechtigung eines solchen Schrittes von erheblicher Bedeutung und Tragweite, ja tierschutzrechtlich gravierender Verantwortung zu prüfen.

 

Diesem Angebot wurde leider nicht in der wissenschaftlich sinnvollen und üblichen Weise entsprochen, nämlich vor einer möglichen Änderungs-Entscheidung eine Untersuchung dazu durchzuführen. Statt dessen wurde in einer "Landesverordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte wildlebende Vögel" vom 31.10.1995 für die zwei Regulierungszeiträume (verharmlosendes und ökologisch anmaßendes Wort für Abschußzeiten) vom 01.11.1995 bis 28.02.1996 und vom 01.09.1996 bis 28.02.1997 das Nachstellen und Töten bei Elstern und Rabenkrähen für Artenjagdberechtigte erlaubt. Die in dieser Zeit in ganz Rheinland-Pfalz erlegten Individuen waren den Unteren Landespflegebehörden jeweils anzuzeigen, was meist sehr schleppend oder überhaupt erst nach wiederholten Mahnungen erfolgte. Außerdem konnte die Ablieferung der erlegten Tiere zu Forschungszwecken verlangt werden. Im Winter 1995/96 betrug die Anzahl der angezeigten Abschüsse 9990 Elstern und 7667 Rabenkrähen, im Winter 1996/97 waren es 11521 Elstern und 9386 Rabenkrähen.

In der Landesverordnung war immerhin zugleich festgeschrieben worden, daß zeitgleich mit den bereits zugelassenen Abschüssen wissenschaftliche Begleituntersuchungen an beiden Vogelarten zu erfolgen hätten. Der entsprechende Forschungsauftrag erging dann kooperativ an zwei Fachleute der Landesuniversitäten in Mainz und in Kaiserslautern für den Untersuchungszeitraum von Herbst 1996 bis Frühjahr 1998.

Die Kernfragen des auftraggebenden Ministeriums in Bezug auf Elster und Rabenkrähe waren dabei:

Gibt es Schäden in der Landwirtschaft?

Gibt es Schäden an Singvogel-Populationen?

Gibt es Schäden am Niederwild?

Dazu waren u.a. intensive Freilandarbeiten durchzuführen, zugleich aber auch Nahrungsanalysen aus Mägen von erlegten Tieren für den Winterzeitraum und aus Futterproben für die Jungvögel im Nest während der Brutsaison im Frühsommer. Außerdem wurden auf Kontrollflächen bei Kaiserslautern unter Einsatz von Telemetriesendern die Raumnutzung, die Zeitnutzung und die Nahrungswahl bei freilebenden Paaren (in der Brutzeit) bzw. bei Schwärmen (in der Winterzeit) der Rabenkrähen untersucht.

 

In kurzen zeitlichen Abständen wurde das Ministerium durch Zwischenberichte über den jeweiligen Stand der Arbeiten und die Ergebnisse unterrichtet. Im Frühjahr und im Sommer 1998 erfolgte dann die Abgabe des Endberichtes, der aus drei Bänden von zusammen etwa 700 Seiten besteht.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse:

 

Bestände von Elster und Rabenkrähe in Rheinland-Pfalz

Winterbestandserhebungen

Im Winterhalbjahr 1996/97 wurden in 16 rheinland-pfälzischen Probeflächen die Bestände von Elster und Rabenkrähe erhoben. Die untersuchte Fläche beläuft sich auf ca. 208 km², Die durchschnittliche Abundanz aller Flächen betrug 1,4 (Elster) bzw. 3,2 (Rabenkrähe) Individuen pro km². Aufgrund dieser Daten lassen sich für Rheinland-Pfalz für das Winterhalbjahr 1996/97 Bestände von ca. 27.000 Elstern und 60.000 Rabenkrähen errechnen. Die angegebenen Werte sind mit Vorsicht zu behandeln. Das Auftreten der Rabenkrähe im Winter in Schwärmen führt zu starken räumlichen Konzentrationen, insbesondere an Orten reichhaltigen Nahrungsangebotes (z.B. Mülldeponien).

 

Elstern erreichen ihre höchsten Dichten in offenen, aber strukturreichen Gebieten, Rabenkrähen in den waldreicheren Mittelgebirgen. In den Höhenlagen der Mittelgebirge ist die Elster nur in geringen Dichten vertreten. Ausgeräumte und intensiv genutzte Agrarlandschaften sind sowohl von der Elster als auch von der Rabenkrähe nur dünn besiedelt. Beide Arten wurden am häufigsten im Offenland angetroffen. Elstern wurden wesentlich häufiger als Rabenkrähen im Halboffenland (hier insbesondere Obstanbauflächen), an Ortsrändern und in Siedlungen beobachtet. Zur Nahrungsaufnahme nutzen Rabenkrähen Ackerflächen und Grünland, wobei Äcker etwas häufiger genutzt werden. Elstern dagegen suchen in grünlandbestimmten Biotoptypen, besonders Dauerweiden, nach Nahrung. Ackerflächen spielen für diese Art nur eine unwesentliche Rolle.

 

Brutbestandserhebungen

Die durchschnittliche Siedlungsdichte von Rabenkrähe und Elster in den zuvor genannten 16 Probeflächen beträgt zur Brutzeit (1997) jeweils 0,7 Reviere/km². Die Werte schwanken zwischen 0,1 und 1,3 (Rabenkrähe) bzw. 0,2 und 2,2 (Elster) Revieren/km². Bei der Rabenkrähe muß zur Anzahl der Brutvögel noch einmal die Hälfte an Nichtbrütern hinzugezählt werden. Die durchschnittliche Individuendichte (einschließlich Nichtbrüter) beträgt 2,1 (Rabenkrähe) und 1,4 (Elster) Individuen/km². Aus diesen Zahlen läßt sich für die Brutsaison 1997 auf einen Bestand von 42.000 bis 48.000 Rabenkrähen und ca. 28.000 Elstern in Rheinland-Pfalz hochrechnen. Die angegebenen Werte sind wiederum mit Vorsicht zu behandeln. Die ermittelten Siedlungsdichten und Bestandswerte stimmen gut mit vergleichbaren Literaturwerten überein. Die gegenüber den Brutbeständen höheren Winterzahlen bei der Rabenkrähe werden mit winterlichem Zuzug erklärt. Im Winterhalbjahr ist in Rheinland-Pfalz etwa mit 30-50 % Zugvögeln zu rechnen. Bei der Elster hingegen stimmen die Bestandsschätzungen für Winter und Sommer sehr gut überein, was die ausgesprochene Ortstreue der Art nachdrücklich unterstreicht.

 

Von 40 Rabenkrähen-Bruten mit exakten Angaben verliefen 57,5 % erfolgreich. Pro begonnener Brut flogen 1,4 und pro erfolgreicher Brut 2,5 Jungvögel aus. Bei der Elster wurde nur bei 34,2 % von 35 Bruten Bruterfolg festgestellt. Pro begonnener Brut flogen 1,1 und pro erfolgreicher Brut 3,3 Jungvögel aus. Rabenkrähen bauten ihre Nester am häufigsten auf Eichen, Pappeln und Weiden, Elstern auf Birken, Zwetschgen und Kirschen. Die Rabenkrähe scheint Bäume mit starken Astgabeln zu bevorzugen, die Elster vor allem Birken und dornenbewehrte Bäume und Sträucher. Die durchschnittliche Nesthöhe betrug bei der Rabenkrähe 11,2 m, bei der Elster 9,1 m. Die Nester der Rabenkrähe befanden sich meist an Waldrändern sowie in Baumreihen und -gruppen. Die Elster meidet dagegen Waldränder weitgehend und nutzt in stärkerem Maße auch Feldgehölze, Gebüsche und Hecken. Die unmittelbare Nestumgebung wird bei beiden Arten häufig von landwirtschaftlichen Nutzflächen dominiert, bei der Elster spielen zusätzlich Siedlungen eine große Rolle. 34,6 % der Elsternbruten fanden im Siedlungsbereich statt. Die durchschnittliche Entfernung zur nächsten Siedlung beträgt 373 m (Elsternnester) und 409 m (Rabenkrähennester).

 

Bestandsentwicklung von Elster und Rabenkrähe in Rheinland-Pfalz

Winterbestandsentwicklung

Mehrjährige Winterzählungen in 13 Gebieten zeigen bei starken flächenspezifischen Unterschieden für die Rabenkrähe 9 positive und 4 negative und für die Elster 12 positive und einen negativen Bestandstrends. Signifikante Bestandsveränderungen ergaben sich bei der Rabenkrähe in 5 Fällen (4 Zunahmen, eine Abnahme) und bei der Elster in 6 Fällen (6 Zunahmen). Es wird aufgrund dieser Daten ein starker Anstieg der Winterzahlen der Elster sowie ein schwacher Anstieg der Winterzahlen der Rabenkrähe seit dem Winter 1983/84 vermutet. Bei der Elster dürften Veränderungen der Winterbestände mit solchen der heimischen Population übereinstimmen, bei der Rabenkrähe bedingt durch Zug- und Strichverhalten nicht zwangsläufig.

Brutbestandsentwicklung

Zur Brutbestandsentwicklung von Elster und Rabenkrähe liegen Daten aus 10 Untersuchungsgebieten vor. Der Vergleich aktuell (1997) erhobener Daten mit den Ergebnissen aus zurückliegenden Kartierungen zeigt, daß die Rabenkrähe in 7 Gebieten in etwa konstante Bestände, in einem Zunahmen und in zwei Gebieten Abnahmen aufweist. Die Ergebnisse lassen bei scheinbar eher abnehmender Tendenz im wesentlichen auf konstante Rabenkrähen-Bestände schließen. Bei der Elster wurden in 4 Gebieten mehr oder weniger konstante Bestände sowie in jeweils 3 Fällen Zu- bzw. Abnahmen festgestellt. Bei deutlichen regionalen bzw. lokalen Unterschieden scheint auch hier aktuell eher eine abnehmende Tendenz zu überwiegen. Bei der Rabenkrähe hat die Bejagung offenbar weder aktuell noch in der Vergangenheit einen überregional spürbaren Einfluß auf die Bestände ausgeübt. Dagegen lassen sowohl die langfristigen Bestandsentwicklung der Elster als auch die aktuellen Veränderungen einen Zusammenhang mit jagdlichen Einflüssen vermuten. Vorübergehende Zunahmen der Elster wurden, bedingt durch die Bejagung in den beiden Winterhalbjahren 1995/96 und 1996/97, offenbar wieder rückgängig gemacht. Befürchtungen eines generellen und übermäßig starken Anwachsens der Bestände von Elster und Rabenkrähe bestätigten sich nicht.

 

Horstnutzung

Als Grundlage für die Analyse der Horst- und Nestnutzung wurden im Rahmen der Wintererfassungen insgesamt 223 Elstern-, 171 Rabenkrähen-Nester und 193 nicht differenzierte Rabenvogel-Nester kartiert. Die Nutzungsrate als Quotient aus besetzten Nestern zu im Winter kartierten Nestern beträgt für die Elster 30,9 %, für die Rabenkrähe 53,2 % und für die nicht differenzierten Rabenvogel-Nester 20,2 %. Reine Horstzählungen sind zur Abschätzung der Größe von Rabenvogel-Populationen ungeeignet. Sekundärnutzungen konnten 15mal (2,6 %) festgestellt werden. Nutzende Arten waren Mäusebussard, Turmfalke, Waldohreule, Eichelhäher und Rabenkrähe.

 

4. Raumnutzung, Zeitnutzung und Nahrungswahl bei Rabenkrähen im Großraum Kaiserslautern

In zwei Untersuchungsperioden im Mai und Juni 1997 sowie November 1997 bis Januar 1998 wurden im Großraum Kaiserslautern radiotelemetrisch gestützte Intensivuntersuchungen an Einzelpaaren und an Schwärmen der Rabenkrähe durchgeführt. Die im Frühsommer 1997 beobachteten Brutpaare widmeten sich während der meisten Zeit der Nahrungssuche oder sie ruhten. Als wichtigste Nahrungsbiotope stellten sich Dauerweiden und Mähwiesen heraus, wo Boden-Arthropoden aufgenommen wurden. Ackerflächen wurden dagegen nur selten aufgesucht. Ruhepausen verbrachten die Rabenkrähen in der Regel in Gehölzen. Die meisten der Fundorte befanden sich im Offenland, gefolgt von Waldrändern und Halboffenland. Die ermittelten Home-Ranges betrugen im Durchschnitt 21,5 bis 36,9 ha. Die maximale Ausdehnung aufgrund aller Beobachtungen betrug in einem Gebiet 116 ha.

Die Beobachtungen an winterlichen Schwärmen zeigten, daß die Tiere bezüglich der aufgesuchten Nahrungsflächen insgesamt relativ ortstreu waren, wenn auch einzelne Individuen in verschiedenen, 10 km weit entfernten Gebieten angetroffen wurden. Die Übernachtung erfolgte an gemeinsamen Schlafplätzen im Südwesten von Kaiserslautern. Von den Schlafplätzen brachen die Vögel morgens zu ihren Nahrungsgebieten auf. Tagsüber wurde die meiste Zeit mit Nahrungssuche verbracht, welche meist auf Dauerweiden oder Äckern stattfand. Besonders häufig hielten sich die Rabenkrähen im Bereich einer Mülldeponie (Kapiteltal) und am östlichen Ortsrand von Rodenbach bei Kaiserslautern auf.

 

Nahrungsspektrum von Elster und Rabenkrähe

 

Wichtigste Nahrungskomponenten im Winter waren für Elstern Insekten, Pflanzenfasern, Getreide, Wildkrautsamen und Schnecken, für Rabenkrähen Pflanzenfasern, Insekten, Getreide und Regenwürmer. Das Getreide stammt vermutlich von Ernterückständen bzw. Wildfütterungen. Wirbeltier-Reste wurden jeweils in ca. 30 % der Mägen nachgewiesen. Sie gehen vor allem auf Kleinsäuger und vermutlich Aas zurück. Eine Schädigung von Niederwild kann aufgrund der Erlegungszeitpunkte (Februar 1997) ausgeschlossen werden.

 

Mit der Halsringmethode konnten 335 Nahrungsproben von Elstern und 130 von Rabenkrähen gewonnen werden. Bei beiden Arten wurde das Nahrungsspektrum mit 90,9 % (Elster) bzw. 83,4 % (Rabenkrähe) der Beuteobjekte eindeutig von (epigäischen) Arthropoden dominiert. Demgegenüber sind die übrigen Nahrungsbestandteile von ihrer Anzahl her fast bedeutungslos. Bei der Elster erreichen nur noch Oligochaeten (Regenwürmer; 2,8 %), Kirschen (2,1 %) und Getreidekörner (1,4 %), bei der Rabenkrähe Regenwürmer (7,6 %), Getreidekörner (5,2 %) und Wildkrautsamen (1,7 %) erwähnenswerte Anzahlen. Innerhalb der Arthropoden dominieren die Insekten mit 85,3 % (Elster) bzw. 78,4 % (Rabenkrähe), wobei den Käfern mit alleine 67,2 % (Elster) bzw. 45,2 % (Rabenkrähe) eine herausragende Bedeutung zukommt (vgl. auch Übersichtskasten).

Nahrungsspektrum von Elster und Rabenkrähe während der Brutzeit

                                                            Elster          Rabenkrähe

Die Hauptnahrung besteht aus:

Oberirdisch lebenden Gliederfüßlern,         90,9 %   83,4 %

davon Insekten,                                         85,3 %  78,4 %

davon Käfer                                                  67,2 %      45,2 %

Regenwürmer                                             2,8 %         7,6 %

Kirschen                                                             2,1 %             -

Getreidekörner                                             1,4 %            5,2 %

Wildkrautsamen                                              -                 1,7 %

Vogeleier und Jungvögel                             0,2 %            0,1 %

Wirbeltiere, v.a. Wühlmäuse u. Eidechsen    0,6 %             0,5 %

Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden

  

Wirbeltiere wurden mit maximal 29 (Elster; 0,6 %) bzw. 11 Individuen (Rabenkrähe; 0,5 %) nur in geringen Anzahlen nachgewiesen. Dabei handelte es sich überwiegend um Wühlmäuse (sowie andere Kleinsäuger) und Eidechsen. Der Anteil an Vögeln (bzw. Eiern und Nestlingen) war mit maximal 12 von 4900 (0,2 %; Elster) bzw. 2 von 2266 (0,1 %; Rabenkrähe) Beuteobjekten gering. Festgestellt wurden 8 Eidotter, zweimal Eischalenreste und 4 Nestlinge. Die Vogelnachweise fanden sich in 3,9 % (Elster) bzw. 1,5 % (Rabenkrähe) der Proben und nahmen einen Gewichtsanteil von 2,8 % (Elster) bzw. 1,6 % (Rabenkrähe) ein. Reste von Niederwild konnten nicht nachgewiesen werden.

 

Bestandsentwicklung ausgewählter Indikator-Arten

Im Rahmen des Teilprojekts "Bestandsentwicklung von Indikatorarten" konnten vier umfangreiche Untersuchungen aus Rheinland-Pfalz ausgewertet werden (Rebhuhn-Untersuchungsprogramm Rheinland-Pfalz 1993-1995, Populationsstudie am Schwarzkehlchen im Naheraum 1974-1996, Populationsstudie an Brutvögeln des Offenlandes in der Bodenheimer Aue seit den 1960er Jahren, Populationsstudie an der Grauammer in Rheinland-Pfalz 1993/1997). Die Ergebnisse zeigen, daß nahezu alle betrachteten Offenland-Arten in ihrem Bestand langfristige Abnahmen aufweisen. Die Bestandsrückgänge sind bei den meisten Arten bereits seit den 1960er Jahren nachweisbar. Hierfür kann die in Rheinland-Pfalz erst ab 1991 unterlassene Bejagung von Rabenvögeln nicht verantwortlich sein. Konkret nachgewiesene Fälle von Nestprädation durch Elster und Rabenkrähe liegen nur in Einzelfällen vor. Es wurde gezeigt, daß der Einfluß anderer Prädatoren wie Mäuse und Schnecken in der Regel unterschätzt wird. Es ergeben sich keinerlei Hinweise auf negative Auswirkungen von Elster und Rabenkrähe auf die Bestände anderer Vogelarten. Die Bestandsrückgänge lassen sich in der Regel auf Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bodennutzung zurückführen.

 

Schadwirkung von Elster und Rabenkrähe

a) Schäden nach eigenen Untersuchungen

 

Im Rahmen der eigenen Untersuchungen konnte nur ein einziger nennenswerter Schadensfall (durch Rabenkrähe) festgestellt werden. Eine Silofolie wurde an zahlreichen Stellen beschädigt, wodurch ca. 10 % der Mais-Silage verdarben. Alle weiteren Schäden mußten als unbedeutend eingestuft werden.

 

b) Schadensmeldungen aus Angaben Dritter

Insgesamt gingen in den zwei Untersuchungsjahren und trotz ausdrücklicher Aufrufe nur 31 Zuschriften mit Stellungnahmen bzw. Mitteilungen zur "Rabenvogel-Problematik" ein. Diese sind für eine weitergehende wissenschaftliche Analyse überwiegend nicht zu gebrauchen, zeigen aber die Subjektivität der Wahrnehmung je nach persönlichem Standpunkt. Darüber hinaus wurden auch drei umfangreichere Studien zur Verfügung gestellt. Zwei davon zeigen, daß kein Zusammenhang zwischen Elstern-Häufigkeit und Anzahl von Singvogelarten bestand bzw. daß eine hohe Elsterndichte keinen Einfluß auf den Arten- und Individuenreichtum hatte. In einer weiteren Untersuchung wurde die Prädation der Elster bei einer Mehlschwalben-Kolonie analysiert. Die zunächst hohen Verluste wurden teilweise durch Zweitbruten kompensiert. Eine überregionale Gefährdung der Mehlschwalbe liegt nicht vor. Während der gesamten Untersuchungsperiode wurde kein einziger Schadensfall zeitnah zur Überprüfung und Dokumentation gemeldet!

 

Schadensmeldungen der Bezirksregierungen

Die Anzahl der bei den Bezirksregierungen in Neustadt/Weinstraße, Koblenz und Trier eingegangenen Schadensmeldungen ist gering (1996 landesweit 14, 1997 landesweit 48). Schadensschwerpunkte sind in den Bereichen Silofolien, Getreidesaaten, Mais- und Obstanbau zu erkennen. Tatsächlich quantifizierbare Schäden wurden dabei nur in Einzelfällen bekannt. Die vorliegenden Daten geben insgesamt keinen Anhaltspunkt auf eine erhebliche Schädigung der Landwirtschaft durch Rabenvögel.

 

Zusammenfassende Bewertung der Schadwirkung von Elster und Rabenkrähe

Weder im Rahmen der eigenen Untersuchungen noch durch Fremd- bzw. Literatur-Angaben konnten erhebliche landwirtschaftliche Schäden durch Elster oder Rabenkrähe bestätigt werden. Schäden in Zusammenhang mit der Schafhaltung existieren nachweislich nicht, sondern sind ein Produkt der Sensationspresse. Elstern spielen in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Schäden überhaupt keine Rolle. Die Feststellung, daß keine erheblichen Schäden nachweisbar sind, schließt Schäden im Einzelfall ausdrücklich nicht aus. Im rechtlichen Sinne liegt ein erheblicher Schaden nur dann vor, wenn gemeinwirtschaftliche Schäden vorliegen, die einen ganzen Wirtschaftszweig betreffen. Einzelbetriebliche Einkommenseinbußen, die sehr wohl in Zusammenhang mit Rabenkrähen vorkommen können, sind hiermit nicht gemeint. Daher ist die konkrete Hilfe für betroffene Landwirte im Einzelfall unabhängig von der Frage einer allgemeinen Bejagung zu betrachten. Das Problem der Einzelschäden besteht im wesentlichen darin, geeignete Methoden zu finden, Rabenvogelschwärme vorübergehend von gefährdeten Kulturen fernzuhalten. Hierzu ist ein durch Rechtsverordnung geregelter winterlicher Regulierungszeitraum ungeeignet.

 

Zwischen Naturschutz und Jagd besteht in der Frage der Bejagung freilebender Säugetier- und Vogelarten ein Interessenkonflikt. Während der Naturschutz grundsätzlich daran interessiert ist, natürliche Regulationsvorgänge auch in der Kulturlandschaft soweit wie möglich sich selbst zu überlassen, ist die Jagd darum bemüht, bestimmte jagdlich interessante Arten im Bestand zu fördern. Zusammenhänge zwischen erfolgreicher Verfolgung von Beutegreifern und der Möglichkeit zu hohen Jagdstrecken wurden durch umfangreiche Studien belegt. Diese Tatsache rechtfertigt jedoch nicht die Bejagung geschützter Arten im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten. Zum Schutz der Tierwelt sind Eingriffe in den Bestand der Rabenvögel nur zulässig, soweit das als bestandsstützende Maßnahme zugunsten einer gefährdeten Tierart unabweisbar notwendig ist. Enttäuschte hegerische Erwartungen sind ökologisch und rechtlich kein ausreichender Grund für Eingriffe in Bestände geschützter Arten.

 

Belegte bestandsgefährdende Beeinträchtigungen von irgendwelchen Populationen durch Rabenvögel fehlen allerdings trotz z.T. hoher Prädationsraten, insbesondere war die Zunahme von Elstern noch nie mit einer Abnahme anderer Singvögel korreliert. Entsprechende Nachweise bleiben auch die sogenannten Räuber-Ausschluß-Experimente schuldig. Unter natürlichen Bedingungen ist eine überregionale Bestandsgefährdung durch Beutegreifer weitestgehend auszuschließen. Der überragende Einfluß der Habitatqualität auf die Bestände dürfte sowohl bei Befürwortern als auch Gegnern einer Bejagung völlig unstrittig sein. Dementsprechend sind Bestandsrückgänge bestimmter Arten in Mitteleuropa ursächlich auf Landschaftsveränderungen, nicht auf Prädation zurückzuführen. Dies ist jedoch kein Beweis dafür, daß Krähenvögel nicht als zusätzliche Dezimierungsfaktoren in Frage kommen können. Das Verschwinden von isolierten Einzelpopulationen oder solchen in suboptimalen Habitaten könnte durchaus auf den Einfluß von Prädatoren zurückführbar sein, auch wenn entsprechende Belege bislang fehlen. In diesem Zusammenhang kann die Verminderung des Feinddrucks auf Restpopulationen einer Art vorübergehend und lokal durchaus eine Rolle spielen. Langfristig überlebensfähige Populationen bedrohter Arten sind aber nur dann zu erwarten, wenn sie auch einen gewissen Feinddruck aushalten können. Ein wirksamer Schutz gefährdeter Arten kann langfristig nicht durch permanente Eingriffe, sondern nur durch den großflächigen Erhalt ihrer Lebensräume erzielt werden.

Nachgeschichte:

 

Trotz dieser mit modernsten Methoden gewonnenen Erkenntnisse aus den zweijährigen, sehr umfangreichen und auch sehr aufwendigen Untersuchungen, die sich im übrigen mit Resultaten aus anderen wissenschaftlichen Studien decken und die die eingangs gestellten Hauptfragen nach einer Schädigung eindrucksvoll und deutlich verneinen, geschah im Sommer 1998 etwas ganz Unerwartetes, Paradoxes, ja Unglaubliches.

 

Ohne die Ergebnisse des Endberichts des "Rabenvögel-Gutachtens" überhaupt abzuwarten, wurde wenige Tage vorher vom Ministerium für Umwelt und Forsten bereits der Entwurf einer Verordnung zur Überführung von Elster und Rabenkrähe in das Jagdgesetz veröffentlicht! Und dies geschah - von der Forst-Abteilung betrieben - ohne die vorherige, eigentlich selbstverständliche, ja verpflichtende Hinzuziehung einer Fachbehörde wie der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Frankfurt/Main! Der hier schon aufkommende Verdacht, daß eine Jagd auf Elster und Rabenkrähe unter Beseiteschieben, ja Mißachtung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse und Beratung eine rein politisch gewollte und beschlossene Sache sei, erhärtete sich über die folgenden Monate immer mehr und wurde schließlich am 12.01.1999 zur traurigen, fachlich im höchsten Maße empörenden Gewißheit:

Durch Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz wurden Elster und Rabenkrähe mit Wirkung vom darauffolgenden Tag, dem 13.01.1999, zu jagdbaren Tieren erklärt, mit einer Jagdausübung vom 1. August bis 15. März! Diese Landesverordnung hatte die Ministerin für Umwelt und Forsten, Klaudia Martini, bereits am 17.12.1998 unterzeichnet, keine zwei Wochen, nachdem sie am 04.12.1998 im Ministerium in Mainz den Tierschutzpreis 1998 des Landes Rheinland-Pfalz an drei Preisträger vergeben und bei der Preisverleihung erklärt hatte, daß ´Tiere Mitgeschöpfe des Menschen und keine Kauf- und Wegwerfware seien´. Nun aber sind Elstern und Rabenkrähen von derselben Ministerin zur politischen Wegwerfware mißbraucht, verurteilt worden!

 

Die Stellungnahmen der anerkannten Landespflegeverbände, darunter auch der POLLICHIA, waren mit Ausnahme des Landesjagdverbandes (!) einhellig und mit überzeugenden, deutlichen Argumenten gegen die Verabschiedung einer solchen Landesverordnung gewesen. Auch die Deutsche Ornithologen-Gesellschaft hatte die Ministerin aufgefordert, den geplanten Erlaß zurückzunehmen und die eigentlichen Ursachen von Populationsverschiebungen oder -verdichtungen, nämlich die durch den Menschen veränderten Landschaften, großflächig und ökologisch sachgerecht für Mensch, Tier und Pflanze zu entwickeln und zu gestalten. Die gleichsinnigen und ebenfalls eindeutigen Beratungen durch die Staatliche Vogelschutzwarte, den Beirat für Landespflege beim Ministerium für Umwelt und Forsten und den Tierschutzbeirat des Landes schlug Frau Martini alle in den Wind. Parallel wurden die Ergebnisse des "Rabenvögel-Gutachtens" vom Ministerium nicht nur nicht beachtet, sondern es wurden den Gutachtern, etwa auf dem Weg über die Presse, falsche und damit unwahre Aussagen in die Schuhe geschoben. Der Zweck heiligt die Mittel? Ein übles Spiel! Die erlassene Landesverordnung ist damit nicht nur ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das für die Tötung eines Wirbeltieres einen vernünftigen Grund fordert, sondern ihre Verabschiedung stellt auch eine Brüskierung und Verunglimpfung der wissenschaftlichen Kompetenz der Universitäten des Landes dar, natürlich auch der Auftragnehmer des "Rabenvögel-Gutachtens" persönlich und nicht zuletzt der vielen ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger des Landes Rheinland-Pfalz, die vielfach gebraucht und derzeit von Politikern sehr hoffiert werden, gleichzeitig aber mit einer solchen, fachlich unqualifizierten Entscheidung aus einem Landesministerium, noch dazu vom ganzen Regierungskabinett gebilligt, für dumm verkauft werden. Solche "Siege der Politik" und der Unvernunft untergraben die Motivation zu einer dringend notwendigen positiven Mitwirkung an und Einsicht für die Aufgaben und Entscheidungen einer Landesregierung. Das zarte, stets auf der Basis von Ehrlichkeit pflegebedürftige Pflänzchen des Vertrauens wird hier brutal zertreten und ungeniert einem (hoffentlich falsch) kalkulierten möglichen Tagessieg der Politik und des Lobbyismus geopfert.

Privatdozent Dr. Hans-Wolfgang Helb, Universität Kaiserslautern, AG Biologie & Ökologie im FB A/RU/BI

(u.a. Generalsekretär der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft,

Vorsitzender des Beirats für Landespflege bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz,

Vorsitzender des Beirats der Landeszentrale für Umweltaufklärung,

Umweltbeauftragter des Kirchenbezirks Kaiserslautern der Evangelischen Kirche der Pfalz)

 


Diemut Klärner,  Göttingen,

Freispruch für Elstern und Sperber

In Großbritannien, aber durchaus nicht nur dort, sind viele Singvögel auf dem absteigenden Ast. Doch warum beherbergen Feld und Flur heutzutage weit weniger Hänflinge und Rohrammern, Wiesenpieper und Feldlerchen als Anfang der siebziger Jahre? Daß sich Elstern und Sperber seither deutlich vermehrt haben, scheint verdächtig. Schließlich plündert die Elster gern fremde Nester, und der Sperber schlägt als geschickter Jäger mit Vorliebe gefiederte Beute. Dennoch ist wohl keiner von beiden Schuld daran, daß viele Vögel derzeit weniger zahlreich singen als einst. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler um David L. Thomson vom British Trust for Ornithology in Thetford/Norfolk und Rhys E. Green von der Royal Society for the Protection of Birds. Grundlage ihrer Untersuchungen sind die Ergebnisse des "Common Bird Census", einer Art ornithologischer Volkszählung.

Seit 1962 haben die Briten ihre heimische Vogelwelt sehr genau im Auge behalten. Landesweit betreuen fachkundige Helfer mehr als zweihundert ausgewählte Flächen in Wald und Feld. Zehnmal jährlich kartieren sie dort die Reviere der ansässigen Vögel und dokumentieren so das Schicksal jeder einzelnen Art. Diese umfangreichen Aufzeichnungen umfassen auch die Zeitspanne, in der Elstern und Sperber allmählich wieder verlorene Lebensräume zurückerobert haben. Den Elstern kam in den siebziger Jahren zugute, daß sie nicht mehr so eifrig bejagt wurden. Der Sperber profitierte davon, daß die Landwirte zunehmend auf DDT und andere Chlorierte Kohlenwasserstoffe verzichteten. Da sich diese Pestiziden im Fettgewebe anreichern, hatten Greifvögel am Ende einer Nahrungskette besonders darunter zu leiden: Mit kleinen Singvögeln, die ihrerseits vergiftete Insekten verspeist hatten, schluckten sie die Giftstoffe in unbekömmlich großen Portionen.

Alle 23 Singvogelarten, die bei den statistischen Analysen berücksichtigt wurden, gehören zum Beutespektrum des Sperbers. Und mit Ausnahme von Meisen und sonstigen Höhlenbrütern ist keine davor gefeit, Eier oder Nestlinge an hungrige Elstern zu verlieren. Betrachtet man die Ausbreitung dieser Freßfeinde und die Populationsdynamik der Beutetiere, so ergibt sich in etlichen Fällen eine signifikante Korrelation: Die Anwesenheit von Sperbern oder Elstern geht mit einer sinkenden Zahl von Feldlerchen, Heckenbraunellen und anderen Singvögeln einher. über Ursache und Wirkung sagt das freilich noch wenig. Die Misere der Singvögel kann sich vollkommen unabhängig vom Aufschwung ihrer Freßfeinde entwickelt haben.

Um die Probe aufs Exempel zu machen, zogen die Forscher noch eine weitere, völlig unverdächtige Vogelart zum Vergleich heran (Proceedings of the Royal Society B, Bd. 265, S. 2057) . Während Elster und Sperber in Großbritannien allmählich nach Osten vordrangen, breitete sich die Türkentaube nach Westen aus. Warum sie von Kleinasien kommend inzwischen weite Teile Europas besiedelt hat, bleibt eine offene Frage. Doch zweifellos ernährt sie sich wie alle Tauben strikt vegetarisch. Gewiß hat sich nie eine Türkentaube an einer Lerche oder Drossel vergriffen. Trotzdem korreliert ihr Auftauchen in England mit dem Niedergang von Feldlerche, Singdrossel und vielen anderen Vögeln. Daß hier kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang bestehen kann, ist offensichtlich.

Um nur zufällig zeitgleiche Entwicklungstrends aus den statistischen Analysen herauszuhalten, wählten die Wissenschaftler eine umfassendere Perspektive als gemeinhin üblich. Statt die Zeitreihen der einzelnen Beobachtungsflächen unabhängig voneinander zu betrachten, berücksichtigten sie jeweils die Populationsentwicklung auf sämtlichen Flächen. Dieser landesweite Überblick ergab keinerlei Hinweis darauf, daß Sperber oder Elstern ihre Beutetiere merklich dezimieren: Wo sie gesichtet wurden, sank die Zahl der Singvögel im Durchschnitt nicht stärker als andernorts.

Das kommt einem Freispruch gleich: Daß sich derzeit so viele gefiederte Sänger in einer mißlichen Lage befinden, kann weder Elster noch Sperber angelastet werden. Zwar ist nicht ausgeschlossen, daß die beiden hier und da eine Singvogelpopulation in Bedrängnis bringen. Aus den eigenen Reihen droht der heimischen Vogelwelt aber sicher nicht die größte Gefahr. Sie kommt nach Einschätzung der britischen Forscher aus einer ganz anderen Richtung: Viele Vögel scheinen darunter zu leiden, daß ihr Lebensraum zunehmend von intensiver landwirtschaftlicher Nutzung geprägt wird.

Etwas ketzerisch in ÖJV - Kreisen die Ansicht von Heiko Höfelmann:

Die Eichelhäherbejagung ist moralisch gerechtfertigt!

von Heiko Höfelmann

Ich höre sie schon, ich sehe sie schon, die jagenden Gutmenschen - sie regen sich schrecklich auf. Ich kenne auch schon das, was vorgebracht wird: Die Jagd auf Eichelhäher würden nur Mitglieder der Landesjagdverbände fordern, allein deswegen müsse so etwas abgelehnt werden; die Jagd auf Eichelhäher werde mit Artenschutzgründen gefordert, obwohl längst bewiesen sei, daß z.B. Kleinvogelarten von Menschen, nicht von Eichelhähern gefährdet würden; in den meisten Bundesländern sei die Jagd auf Eichelhäher ohnehin nicht erlaubt; es sei ‘Konsens’ (eines der Lieblingswörter der jagenden Gutmenschen), hier ganz strikt die Positionen von BUND und NABU zu übernehmen, also Jagd auf Eichelhäher als Teufelswerk zu bezeichnen; wer jetzt die Jagd auf Eichelhäher fordere, der zerstöre das gerade ach so gute Image der Ökojagdverbände.

Wie ist nun die Wirklichkeit? Die Frage, ob eine Tierart eine Wildart wird bzw. eine Wildart bleibt, die Frage also, ob eine Tierart bejagt werden darf, ist eine Tierschutzfrage. Tierschutz ist Ausdruck von Moral. Menschen belegen mit Tierschutz ihre Achtung vor Lebewesen, die über Widerspiegelungsfähigkeiten verfügen, d.h. die in der Lage sind, äußere Ereignisse zu erfassen und zu bewerten, dabei jedoch niemals menschliches Niveau erreichen. Tierschutz bedeutet Verhinderung der Ausrottung von Tierarten, Notwendigkeit eines Zweckes für jede einzelne Tiertötung und Vermeidung von Tierquälerei. Die Verhinderung der Ausrottung von Tierarten bedeutet Jagdverzicht auf alle Tiere der Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Es darf zusätzlich keine bisher unbedrohte Tierart so bejagt werden, daß sie aufgrund der Jagd ausstirbt. Jagd während der Brut- und Setzzeiten darf deshalb nur in Ausnahmefällen gestattet werden (z.B. Gefahr der Verbreitung einer gefährlichen Krankheit).

Der Zweck einer Tiertötung darf nicht bereits mit dem bloßen Tötungsakt erreicht sein. Jagdlich relevante Zwecke sind deshalb die Verwertung von Teilen des erlegten Wildes, die Vermeidung von Wildschäden sowie die Vermeidung einer Gefährdung von Menschen und Haustieren durch Wildkrankheiten. Die Vermeidung von Wildschäden und die Vermeidung einer Gefährdung durch Wildkrankheiten sind allerdings nur eingeschränkt als zulässige Jagdzwecke zu werten. Diese Einschränkungen werden im folgenden nicht erörtert - es geht hier um den uneingeschränkten Jagdzweck, nämlich die Verwertung von Teilen erlegten Wildes.

Die Tiertötung darf nicht mit vermeidbaren Qualen verbunden sein. Jagd ist also so auszuführen, daß das Wild sofort getötet wird. Es dürfen zusätzlich die Jagdarten nicht angewandt werden, die beim Wild Streß hervorrufen, der erheblich größer ist bzw. der erheblich länger dauert als der, den das Wild auf der Flucht vor einem Beutegreifer bzw. als Folge der Bedrohung durch einen Beutegreifer erlebt.

Welche Folgerungen sind nun bezüglich der Zulässigkeit einer Jagd auf Eichelhäher sowie ggf. der Jagdzeit und der Jagdarten zu nennen? Erstens: Eichelhäher sind nicht vom Aussterben bedroht. Selbst bei intensiver Bejagung ist nur ein geringer regulatorischer Einfluß durch Jagd anzunehmen. Wichtig ist allerdings, daß keine Bejagung während der tatsächlichen Brutzeit erfolgt. In der Bundesrepublik wäre eine Jagdzeit vom 01.10. bis 31.01. möglich. Zweitens: Teile des Eichelhähers können hervorragend verwertet werden. Eichelhäher können nämlich gegessen werden (Eichelhäherpastete, Eichelhäherpain, Eichelhäherfrikassee, Eichelhähersuppe). Drittens: Sowohl mit Schrot als auch mit Kleinkaliber-Geschossen ist bei Berücksichtigung der geeigneten Entfernungen eine sofort tödliche, wildbretschonende Erlegung möglich. Der Fang in Fallen hat zu unterbleiben, weil der sofortige Tod nicht sichergestellt werden kann bzw. weil beim Fang in Lebendfallen relativ lang andauernde Streßsituationen erzeugt werden. Also: Nicht rummoralisieren, sondern moralische Anforderungen diskutieren! Die Eichelhäherbejagung ist moralisch gerechtfertigt!

 

Kolkraben

von

Diemut Klärner,  Göttingen,

 

Als mißliebiger Vogel erbarmungslos verfolgt, war der Kolkrabe hierzulande nahezu ausgerottet. Inzwischen ist seine sonore Stimme wieder häufiger zu hören. In Brandenburg etwa wird die Zahl der Raben auf Fünf- bis Zehntausend geschätzt. Daß die imposanten schwarzen Vögel nun ebenso unter Schutz stehen wie Rotkehlchen und Nachtigallen, stößt freilich nicht überall auf Zustimmung. Bei vielen Landwirten gelten sie als gefährliches Pack, das mitunter ganz unverfroren junge Kälber angreift und zu Tode hackt. Daß die Kolkraben hier zu Unrecht beschuldigt werden, zeigten Dieter Wallschläger und Angelika Brehme vom Institut für Ökologie der Universität Potsdam. Sie nahmen sich drei Herden vor, von denen mehrfach tote Kälber gemeldet worden waren. Im Frühjahr 1998 legten sich Mitarbeiter des Instituts dort einige Wochen auf die Lauer und behielten rund 170 Kühe samt Nachwuchs von morgens bis abends im Auge. Dabei beobachteten sie, daß die Raben tatsächlich handgreiflich werden. Sie ziehen die Kälber am Schwanz, kneifen sie hierhin und dorthin und geben oft keine Ruhe, bis sie von der Mutterkuh verscheucht werden oder ihr Opfer auf die Beine gebracht haben. Und damit haben sie gewöhnlich ihr Ziel erreicht, denn beim Aufstehen läßt das Kalb meist einen Klacks Kot fallen. Auf diese Gabe, so entdeckten die Potsdamer Wissenschaftler, haben es die Vögel offenbar abgesehen. Solange ein Kalb vorwiegend von Milch lebt, sind die Überreste seiner Verdauung nämlich reich an Eiweiß und durchaus nahrhaft.

Größer als ein Bussard wirken Kolkraben recht bedrohlich. Mit ihrem zwar kräftigen, aber recht stumpfen Schnabel Können sie gesunde Kälber jedoch nicht ernsthaft gefährden. Nur kränklichen, von der Mutter im Stich gelassenen Geschöpfen fügen sie mit ihren hartnäckigen Attacken oft blutende Wunden zu. Nach Einschätzung der Forscher dürfte ein Landwirt, der täglich nach seinen Tieren schaut, jedoch keine Mühe haben, ein solches Kalb rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Wenn ein Tier auf der Weide stirbt, ist freilich nicht zu erwarten, daß die Raben so eine Mahlzeit verschmähen.

Obwohl sie nicht töten, bringen die Kolkraben mit ihrer derben Zudringlichkeit zweifellos Unruhe in die Herde. Außerdem lassen sie sich neben wertlosen Abfällen auch gerne das für die Kühe bestimmte Kraftfutter schmecken. Findig wie sie sind, haben sie gelernt, die gängigen Futterautomaten zu plündern. Deshalb raten die Potsdamer Wissenschaftler, diese Behälter so zu sichern, daß den ungeladenen Gästen der Zugriff verwehrt bleibt und nicht zu viele angelockt werden. Wenn die Raben eine Herde dennoch mit auffallender Ausdauer belagern, ist das nach Ansicht der Forscher ein ernstzunehmendes Warnsignal. Die Landwirte sollten dann schleunigst nach dem Rechten sehen, denn wahrscheinlich sind Kälber krank oder vernachlässigt worden.

Lästig werden Raben nur dann, wenn sie in Scharen auftreten. Solche Schwärme bestehen aus jungen Vögeln, die noch keinen Partner gefunden haben und ohne festen Wohnsitz umherstreifen. Mitglieder dieser Jugendbanden sind ebenso unternehmungslustig wie experimentierfreudig. Alles Unbekannte wird gründlich inspiziert, um genießbare Funde in den Speiseplan einzureihen. Wie Bernd Heinrich von der University of Vermont beobachtete, interessieren sich junge Raben ebenso für unscheinbare Objekte wie für auffällig große oder bunte. Auch gut Getarntes entgeht ihnen nicht. Mühelos entdeckten sie beispielsweise die Gehäuse von Köcherfliegen, die der Biologe auf den Waldboden gestreut hatte. Bei näheren Erkundungen merkten sie bald, daß die Hülle aus ungenießbaren Pflanzenteilen einen schmackhaften Bissen beherbergt (Animal Behaviour Bd. 50, S. 695).

Diese forschende Neugier hat dem Kolkraben vermutlich geholfen, ganz verschiedenartige Lebensräume zu besiedeln. An der Meeresküste ist er ebenso zu Hause wie im Binnenland, in kargen Steppengebieten ebenso wie in dichten Wäldern. Und selbst in Kulturlandschaften kommt er offenbar gut zurecht. Je eifriger die Jungen ihre Umwelt erkunden, desto besser können sie später das vielfältige Nahrungsangebot ihres jeweiligen Lebensraums ausschöpfen. Hierzulande sind die Raben nicht nur auf Viehweiden fündig geworden. Sie stöbern zum Beispiel auch gerne auf Müllkippen nach Eßbarem und machen sich manchmal dadurch unbeliebt, daß sie auf den Äckern die frisch gesetzten Kartoffeln wieder ausgraben.

Wenn ein Kolkrabe erwachsen wird, verliert sich sein unersättliches Interesse an Neuem. Lernfähigkeit und ein gutes Gedächtnis sind freilich auch weiterhin ein wichtiges Rüstzeug im Kampf ums überleben. Das zeigten Bernd Heinrich von der University of Vermont und John W. Pepper von der University of Michigan, als sie die Vorratshaltung der Kolkraben erforschten (Animal Behaviour Bd. 56, S. 1083). Die ausgedehnten Waldgebiete des Bundesstaates Maine bieten eine abwechslungsreiche Kost, die saftige Früchte ebenso einschließt wie Insekten, Fische und Mäuse. Was Wölfe und andere Raubtiere bei ihren Mahlzeiten übriglassen, ist ebenfalls eine willkommene Bereicherung des Speiseplans. In den Wintermonaten ernähren sich die Raben fast ausschließlich von solchen Überresten. Ähnlich wie die Geier südlicher Regionen halten sie unermüdlich Ausschau nach toten Tieren. Doch anders als die Aasfresser wärmerer Klimazonen, können die Raben in den Wäldern von Maine Vorräte anlegen und tun das auch eifrig. Wenn sie Fleisch im Überfluß finden, fliegen sie immer wieder mit einem Brocken davon und vergraben ihn im Schnee. Mindestens zwei Wochen lang, so das Ergebnis der Wissenschaftler, merken sich die Vögel, wo sie ihre Speisekammern angelegt haben.

Dank der frostigen Temperaturen bleiben die Vorräte noch länger genießbar. Doch gewöhnlich schrumpfen sie trotzdem bald, weil sie von anderen hungrigen Waldbewohnern aufgespürt werden. Fuchs und Kojote zum Beispiel haben eine gute Nase für nahrhafte Happen. Die Raben müssen sich dagegen ganz auf ihr Gedächtnis verlassen. Und wenn sie zusehen konnten, wo ein Artgenosse seinen Proviant verstaut hat, finden sie auch diese Verstecke wieder. Kein Wunder, daß Kolkraben sorgsam darauf bedacht sind, neugierigen Blicken zu entgehen. Wenn sie sich unbeobachtet glauben, legen sie ihre Vorratskammern in der Nähe des Futterplatzes an. Doch sobald sich fremde Artgenossen dazugesellen, wird die Beute außer Sichtweite vergraben.

Ein seßhaftes Rabenpaar tut zweifellos gut daran, Proviant für magere Zeiten zu sammeln. Warum auch sich unstet umherstreifende Vögel diese Mühe machen, ist weniger einsichtig. Wenn eine Nahrungsquelle erschöpft ist, zieht die Schar der Junggesellen weiter, ohne ihre Vorrats-kammern geleert zu haben. Wahrscheinlich, so die Vermutung der Wissenschaftlern, sind die versteckten Fleischbrocken eine Reserve für den Notfall, auf die nur ganz selten zurückgegriffen wird. Wenn ein Rabe sich rundum sattgefressen hat, kann er ohne weiteres ein wenig von dem forttragen, was sonst anderen zufallen würde. Entsprechend gering wiegt der Verlust, wenn er die gefüllten Speisekammern verläßt, um anderswo sein Glück zu suchen. Falls er keine neuen Fleischberge aufspüren kann, bleibt ihm immer noch die Möglichkeit, zurückzukehren und sich an den verborgenen Vorräten zu laben.

 

Wie das ZDF strittige Naturschutz-Themen behandelt

Aus: POLLICHIA-Kurier Heft 3, 1999, S. 14-15  von Hans-Wolfgang Helb und Gerhard Postel

 In Rheinland-Pfalz  sind seit dem 13. Januar 1999 Rabenkrähen und Elstern zum Abschuß freigegeben (vom 1. August bis zum 15. März). Entgegen den Ergebnissen eines eigens in Auftrag gegebenen Gutachtens und trotz der Ablehnung durch die allermeisten Landespflege-verbände wurde die unkontrollierte Jagd auf diese beiden Rabenvogelarten beschlossen – eine rein politische Entscheidung. In einer Live-Übertragung der Sendung „Drehscheibe Deutschland“ nahm sich das ZDF am 4. Mai 1999 im Volkspark in Mainz des strittigen Themas „Rabenvögel und Jagd“ an. Als Diskussionsteilnehmer eingeladen waren unter anderem Privatdozent Dr. Hans-Wolfgang Helb von der Universität Kaiserslautern, einer der Autoren des Rabenvögel-Gutachtens, und Gerhard Postel, der Leiter des Umweltpfarramtes der Evangelischen Kirche der Pfalz. Beide waren wegen der unverständlichen Entscheidung der Mainzer Umweltministerin im April dieses Jahres aus dem Beirat der Landeszentrale für Umweltaufklärung zurückgetreten. Im Folgenden schildern sie ihre Eindrücke und Beobachtungen während dieser Fernsehaufzeichnung, die offensichtlich mehr einer Inszenierung zur Unterstützung der Argumente des Umweltministeriums glich, als dem Versuch das Thema sachlich und unvoreingenommen darzustellen.

 

Kontroverse um die Abschußfreigabe von Rabenvögeln

 Als Einstimmung in das Thema begann die Sendung mit einer dichten Reihung von Rabenvogel-Nahaufnahmen und Abschußaktivitäten. Wer war für diesen Vorspann verantwortlich? Fachleute waren offenbar nicht gefragt worden, denn die Hauptdarsteller waren hier Brutkolonien, Schwärme wie auch Einzelindividuen von eindeutig erkennbaren Saatkrähen, um die es in der Themenstellung überhaupt nicht ging, denn sie stehen als geschützte Art auf der Roten Liste!

Dann geht es live im Stadtpark los. Eine „zufällige“ Spaziergängerin, mit gepflegten Make-up, wird im etwas windigen, kühlen und praktisch menschenleeren Volkspark von der Kamera erhascht und um ihre Meinung gefragt: Sie hat etwas gegen die Elstern und ihre Lebensweise, zu der einige Wochen im Jahr natürlicherweise auch einige Jungvögel als Nahrung gehören können. Nun befragt der Moderator Herrn Hinze, einen der ökologisch orientierten Jagd verbundenen Interviewpartner aus Norddeutschland, dann einen Mainzer Landtagsabgeordneten der Grünen, der die Berechtigung einer Abschußfreigabe von Elster und Rabenkrähe schon im Landtag in Frage gestellt und abgelehnt hatte, und schließlich Frau Ministerin Martini selbst. Sie wiederholt Feststellungen der „wohl abgewogenen Entscheidung“ und andere Statements, die die Rabenvögel-Gutachter widerlegt hatten - also Aussagen, die auch durch ständige Wiederholung vor unterschiedlichem Publikum nicht wahr werden. Auf ökologische Versäumnisse in der Landschaftsgestaltung und auf die Natürlichkeit derartiger Nahrungsanteile hinzuweisen wäre korrekt gewesen, aber angesichts der Abschußfreigabe-Entscheidung der Ministerin wäre das das Eingeständnis einer Fehlentscheidung gewesen.

Dann darf der Rabenvögel-Gutachter Dr. Helb ein paar die Aussagen der Ministerin korrigierende, die Hauptergebnisse des Gutachtens anreißende Aussagen machen. Zack, schon hat der Moderator das Mikrofon wieder weggezogen, das Wort für weitere eigentlich notwendige Kommentare ist abgeschnitten. Nicht besser geht es Herrn Postel, dem beim Stichwort „Töten ohne vernünftigen Grund“ genauso abrupt das Mikrophon entzogen wird.

Da ist der nächste Gesprächspartner, Professor Müller aus dem Saarland, schon besser dran, denn er hat zuvor bereits ein eigenes, drahtloses Mikrophon in die Hand gedrückt bekommen, und diese Chance läßt er sich nicht entgehen. Weit holt er aus, und unterstützt - mit unsachlichen Seitenhieben auf die beiden rheinland-pfälzischen Rabenvögel-Gutachter - eindeutig die Abschuß-Entscheidung des Ministeriums. Versuche des Moderators, die Ausführungen nicht zuletzt auch aus Fairness gegenüber den anderen Interviewpartnern zu beenden, werden vehement abgewehrt.

Schließlich kommt noch Dr. Kalchreuther, als Vertreter des Jagdverbandes, an die Reihe. Und er liefert auch sofort das Eigentor des Tages. Vor laufenden Kameras behauptet er, sein 1994 im Auftrag der Landesregierung in Niedersachsen und mit Geldern des Jagdverbandes erstelltes Gutachten (es unterstützt die Abschußfreigabe von Rabenkrähe, Elster und Eichelhäher) sei vom Land auch umgesetzt worden. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Niedersachsen folgte eben nicht dieser Empfehlung (Presse-Mitteilung des Umweltministeriums vom 17.10.1995), sondern beließ die Rabenvogel-Arten unter Schutz.

PD Dr. Hans-Wolfgang Helb

 

Eine aufschlußreiche Randgeschichte

 Der dritte Teil der Sendung über die „gefräßigen“ Rabenkrähen und Elstern wird gerade auf der Wiese des Mainzer Volksparks unter hohen, alten Bäumen abgedreht, da taucht eine erboste Dame mit Plastikeimer auf. Im Plastikeimer hat sie einen Meisenkasten mit einem 35 Millimeter großen Einflugloch, passend für Kohlmeisen. Zielsicher erreicht sie die Dame aus der Redaktion einer Tageszeitung. Der Deckel vom Meisenkasten ist abgenommen. „Das waren die Elstern, ich habe es selbst gesehen“. Ein Neugieriger, nennen wir ihn „P“, mischt sich ein: „Haben Sie es wirklich gesehen, daß es die Elstern waren?“ „Ja“. Die Frau, nennen wir sie „F“, hat sogar eine Kamera im Garten installiert. Der Fall ist glasklar, die Sünder sind ertappt. Belegt durch Augenzeugin und Kamera. Ein Pressesprecher erscheint ganz zufällig - während die Sendung 30 Meter weiter abgespult wird: „Ja, genau solche Meldungen von erbosten Bürgerinnen und Bürgern laufen beim Ministerium ständig ein, mit der Forderung, die Elstern zu bejagen“. Der Tatort ist schon auffällig. Die Elster hat offensichtlich im Nistkasten die weniger schmackhaften Reste der Kohlmeisen zurückgelassen, nämlich die noch weichen Flügel der Kinder mit den Kielen dran und die zusammenhängende, schon völlig vertrocknete „Hülle“ eines Elterntieres, bestehend aus Bauchdecke mit voller Befiederung, anhängenden Beinen und Flügeln. Der Kopf fehlt auffälligerweise. Der unbedarfte Beschauer fragt sich, wie die Elster in den Kasten gekommen ist. Hineingeschlüpft, meint Frau F. Sie meint sicher, daß die Elster mit Kopf und Hals in den Kasten eingedrungen ist. Ja, das könnte man sich vorstellen. Aber warum hat die Elster die Jungvögel nicht einfach herausgezerrt, sondern im Kasten drinnen verspeist und die Essensreste drinnen liegen lassen? Oder hat sie die Reste sogar säuberlich wieder hineingelegt? Und wie hat die Elster es geschafft, die erwachsene Meise im Kasten sauber auszufressen und die weniger schmackhaften Teile als zusammenhängende Hülle drinnen zu lassen? Oder hat sie auch dieses Stück wieder hineingeworfen? Ein Fachmann, nennen wir ihn „M“, hat die Erklärung: „Der Altvogel hat sich sicher innen festgekrallt oder verhakt, so daß die Elster ihn nicht herausziehen konnte; daß so etwas passiert, ist doch bekannt“. Aha, und als der innen verhakte Altvogel dann samt Kopf aufgefressen war, löste sich die Resthülle von der Verhakung und fiel hinunter in den Kasten hinein. Eigenartig. Der neugierige Herr P bleibt bei seiner ungläubigen Fragerei: „Ist das wirklich vorgestern geschehen? Die Reste der alten Meise sind schon ein bißchen arg vertrocknet“. Frau F erklärt, daß sie vorgestern die Elster auf dem Kasten gesehen hat, aber vielleicht war es auch schon ein bißchen länger her. „Und haben Sie wirklich gesehen, wie die Elster die Vögel gefressen hat“? „Nein, ich habe nur gesehen, daß die Elster auf dem Kasten saß“. „Und kann man das Ganze mit der Kamera belegen“? „Nein, die Kamera beobachtet einen anderen Kasten und dort habe ich gesehen, wie der Specht die jungen Vögel herausgeholt hat“. „Sollten wir auch die Spechte endlich abschießen“? Nein, die Spechte und die Eichhörnchen, die dürfen in Frau F’s Garten gerne leben. „Da hat der Specht vermutlich in den anderen Kasten unten an der Seite ein Loch gehackt, um die Jungvögel herausziehen. Das beobachtet man öfters“, meinte Herr P. „Vielleicht war es ja auch hier der Specht“? „Aber ich habe doch die Elster auf dem Kasten gesehen“! „Aber doch nicht, wie sie die Jungvögel gefressen hat“! „Nein“. Aber wollen wir dem Specht nicht zuviel anlasten. Dieser Kasten hier hat keine vom Specht zusätzlich gehackte Öffnung. Oder sollte der schlaue Specht es durchs Einflugloch versucht haben? Aber dann müßte man ja die gleichen dummen Fragen stellen wie bei der Elster. Und daß Spechte den ganzen Kopf einer Meise mit Vorliebe fressen und die übrigen Reste liegen lassen, so wie es bei Ratten Sitte ist, das wäre doch schon eigenartig. Herr P fragt Frau F, ob sie schon mal überlegt habe, ob der Täter auch ein Wiesel oder ein Siebenschläfer gewesen sein könnte. Frau F konnte sich kaum vorstellen, daß es solche Tiere hier gibt. Dezenter Weise fragt Herr P nicht nach dem Vorkommen von Ratten. Aber um die Artenkenntnis von Frau F ein bißchen zu testen, unterschiebt er ihr eine mitgebrachte ausgestopfte Saatkrähe. Frau F erkennt sofort die Krähe, allerdings mit dem leichten Bestimmungsfehler „Dohle“.

 

Die Dame liebt Kohlmeisen, sogar Spechte und Eichhörnchen, obwohl sie weiß, daß die ihre Jungvögel fressen. Aber sie liebt keine Elstern, die sind „zuviel“ und sie liebt schon überhaupt nicht diese Eichelhäher, die sind „viel zu viel“ und „die fressen alles“. Daß die Dame, wie viele Menschen, eine auf bestimmte Arten begrenzte Tierliebe hat, damit muß man sich wohl abfinden. Aber wenn Frau F eine der entscheidenden Kronzeuginnen ist, auf die das Ministerium sich beruft, und wenn ihre und ähnliche Beobachtungen von besorgten und tierliebenden Bürgern zu den entscheidenden Kriterien gehören, die das Ministerium in seiner Abwägung aller Kriterien bewogen haben, schon vor Offenlegung der wissenschaftlichen Untersuchungen die Bejagung der Rabenkrähen und Elstern anzukündigen, dann sollte man sich damit nicht abfinden.

Pfarrer Gerhard Postel

 Nachwort der Autoren:

Zu entscheiden, wer für die Gesamtregie dieser Live-Sendung mit ihren Fehlinformationen, gezielten Interview-Abbrüchen und der ungeschickt präparierten Zeugin die Hauptverant-wortung trägt, bleibt dem geneigten Leser anheimgestellt.

 PD Dr. Hans-Wolfgang Helb                                                 Pfarrer Gerhard Postel

 home