Hans-Wolfgang Helb, Wolfgang Epple & Ulrich Mäck

Rabenvögel aktuell:

Die vorsätzliche Irreführung der Öffentlichkeit geht massiv weiter

Einleitung

Von „Götterboten“ in Achtung ihrer hohen Intelligenz bis zu „Galgenvögel“ im Blick auf ihre biologische Funktion als überwiegende Aasfresser (vgl. EPPLE 2000) und einer bis ins Disqualifizierende gehende Verachtung, ja rücksichtslosem Hass auf eine unschuldige Vogelgruppe als unsere Mitgeschöpfe reicht die extreme Spannbreite der historischen wie auch aktuellen Einstufung der Rabenvögel (Corvidae). Selbst eine wertfreiere, weniger nach anthropozentrischen Kriterien der Nützlich-Schädlich-Einstufung klassifizierende Betrachtung und umfangreiche neue wissenschaftliche Erkenntnisse wie auch Gutachten in der Ornithologie und vor allem auch der Ökologie (z.B. EPPLE 2000, MARTENS & HELB 1998, MÄCK & JÜRGENS 1999) tun sich trotz aller guter Öffentlichkeitsarbeit in den verschiedensten Medien nach wie vor schwer, gegen permanente negative Lobbyarbeit, vor allem aus der entsprechend interessierten Jagdbranche (u.a. KALCHREUTHER 2001) mit einer finanziell stark fördernden Industrie im Hintergrund, sachlich korrekte Aufklärung zu betreiben. Diese wird zusätzlich dadurch erschwert, dass selbst Fachbehörden und Ministerien wie auch Länderregierungen etwa innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus opportunistischen, „politischen“ Gründen Ergebnisse von sogar selbst in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Gutachten nicht zur Kenntnis nehmen oder missachten und somit fachlich oder sogar gesetzlich falsche Entscheidungen treffen (vgl. EPPLE 2001, HELB 1999a, b, 2001a, b, KOOIKER 1998, KRIENER 2000, MÄCK & JÜRGENS 1999, POSTEL 1999).

Dieses üble Spiel setzen auch entsprechende Jagdillustrierte als Andienung an ihre daran interessierte Leserschaft in großen Auflagen, regelmäßig, unbelehrbar und ohne die minimalste Ahnung von Ökologie und ihren Gesetzmäßigkeiten fort, wie z.B. auch die Deutsche Jagdzeitung u.a. mit der Unseriosität in Form eines „passend“ veränderten Interviews (Erfahrungen s. HELB 2002).

Nachfolgend wird auf einige Beispiele verwiesen wie Rabenvögel zum gesellschaftspolitischen Stellvertreter-Kriegsschauplatz gemacht werden und wie dabei auch die breite Öffentlichkeit böswillig und vorsätzlich in die Irre geführt wird. (Eine Ausführliche Darstellung mit wissenschaftlichem Apparat finden Sie im Tagungsband „Vogeljagd“ des ÖJV Bayern, der im Juli 2002 erscheint und dann im ÖJV-Shop zu beziehen ist.

Beispiele

Beispiel 1:

Eine Fernsehsendung des NDR – Volksverhetzung in Ankündigung und nicht zu verhindernder Ausstrahlung

„ARD-exclusiv“: Invasion der Krähen, „Schonzeit für eine Landplage“,  30.11.2001. und am 23.4.2002 im NDR

Fachlich unqualifizierte und hetzerische zweimalige Ankündigungen des Films in Programmzeitschriften haben uns und viele andere Personen veranlasst, den NDR anzuschreiben und um Kontrolle des zu erwartenden, auch den Verpflichtungen aus dem NDR-Staatsvertrag nicht entsprechenden Films vor der geplanten Ausstrahlung zu bitten und den Film gegebenfalls vom Programm abzusetzen.

Alle Bedenken wurden verworfen und der Film leider doch gesendet, wobei die schlimmsten Befürchtungen sogar noch übertroffen wurden. Mehrere Briefwechsel mit dem Intendanten des NDR, J. Plog, und mit dem Vorsitzenden des NDR-Rundfunkrates, G. Preuß, sowie eine Programmbeschwerde wurden letztlich als angeblich nicht zutreffend abgewiesen.

 

Zusammenfassend wäre hier anzumerken: 

Der in der schriftlichen Beschwerdeabweisung behaupteten Film-Reportage wird die spezifische Darstellung einer empfundenen Wirklichkeit und nicht die einer nachprüfbaren Wahrheit zugeschrieben, selbst wenn erstere schreiendes Unrecht ist. Dass dies weder der journalistischen Sorgfaltspflicht entsprechen noch so hingenommen werden kann, zeigen Vergleiche mit Reportagen, wenn diese etwa die Wirklichkeit rassistischer Äußerungen oder von Völkermordszenen in Serbien zeigen und sich hier ein Rechtsstaat selbstverständlich überprüfend und gegebenenfalls auch anklagend und verurteilend einschaltet, ja einschalten muss. Unbestritten und auch nach Rundfunk-Staatsvertrag darf ein Film keine Verunglimpfungen oder gar Hetzinhalte transportieren. Die Verpflichtung, zu einer sauberen Klärung von Sachverhalten beizutragen, bleibt bestehen. Dies leistete der zurecht beanstandete Krähen-Film nicht, und dies war auch offensichtlich redaktionell gar nicht gewollt... Und ein Intendant und ein zur Kontrolle verpflichteter Rundfunkrat halten das für in Ordnung und decken solche eklatanten journalistischen Fehlleistungen.
In dieser Angelegenheit werden wohl Juristen das letzte Wort haben müssen.

 

Dass solche medialen „Ereignisse“ ihre mit tendenziell böser Absicht zusammengestellten Aussagen mit multiplikativer Wirkung leider an interessierte Empfänger bringen, zeigen u.a. auch die nachfolgenden Beispiele. Sie erinnern an Aussagen bei KEPPLINGER (2001), der Journalisten als Komplizen der Angst bezeichnet. Vielen von ihnen gehe es weniger um die Wahrheit als vielmehr um Schlagzeilen, um Aufmerksamkeit, um Bestätigung ihrer eigenen Behauptungen und Spekulationen. Skandale seien eigentlich nur Missstände und würden erst von interessengeleiteten Journalisten zu Skandalen gemacht.

Die Rabenvögel sind – leider – seit langer Zeit ein solcher Tummelplatz für Skandalierer und deren Trittbrettfahrer.

 

 

Beispiel 2:

Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband beklagt unerträgliche Schäden durch Rabenvögel und fordert undifferenzierten massenhaften Abschuss

 

Anfang Februar 2002 brachte die Deutsche Presse-Agentur – Landesbüro Südwest in Stuttgart

eine Mitteilung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes BLHV, in der, vielleicht durch die o.g. NDR-Fernsehsendung induziert und „ermutigt“, fachlich unhaltbare und durch die unrichtigen pauschalen Unterstellungen erkennbar ahnungslose Behauptungen und Greuelmärchen in Bezug auf Rabenvögel aufgetischt und mit marktschreierischen Abschuss-Forderungen zum Besten gegeben wurden.

 

Eine Gegendarstellung wurde  von dpa inhaltlich sofort übernommen und noch am gleichen Tag in verschiedenen Rundfunkanstalten Baden-Württembergs ausgestrahlt, anschließend auch in mehreren Tageszeitungen abgedruckt. Die angeforderten Beweise für seine abstrusen und verleumderischen Behauptungen hat der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband im übrigen auch Monate später bis heute nicht geliefert, was für einen Fachmann auch zu erwarten war. Aber erst werden aus egoistischen Gründen und in falsch verstandener Lobbyarbeit zahllose Unwahrheiten verbreitet und die Öffentlichkeit in die Irre geführt. Wo sind für solches schändliche Verhalten die anklagenden und auch verurteilenden Instanzen?

 


Abb. 1:
"Saatkrähen stehen auf der Roten Liste und in ganz Deutschland unter Schutz. Trotzdem fordern Landwirtschaftsverbände zum Abschießen und damit
zum eklatanten Gesetzesbruch auf (vgl. Beispiel 2)."

Beispiel 3:

Die Deutsche Jagdzeitung – Abonnenten-Befriedigung mit unseriösen Artikeln?

 

Sicher nicht zum ersten Mal waren die Rabenvögel mit dem Foto einer Elster der Blickfang für eine Ausgabe der Deutschen Jagdzeitung DJZ und signalisierten so ein Schwerpunktthema des Heftes 2/2002. Hauptverantwortlicher für dieses Heft, Tobias Paulsen, begeisterte sich kommentierend an ökologisch unsinnigen Prädatoren-Ausschluss-Experimenten in England, die in entsprechend interessierten Jägerkreisen eine generelle Berechtigung oder gar Verpflichtung zur Rabenvogeljagd ableiten sollen (vgl. KALCHREUTER 2001). Auch der NDR-Rabenvogel-Film (s.o.) wird euphorisch gepriesen, mit vielen Seitenhieben auf Personen, die das anders sehen. Und das zu recht anders sehen, denn die schon im Film vermissten fachlichen Korrektheiten beherrscht ganz offenbar auch die DJV-Redaktion nicht, und so wird Unsinn zur umjubelten Trophäe erhoben.

Oder Herr Paulsen erwähnt eine Jagdrecht-Anhörung im Juni 2001 beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in Bonn, wo er fachliche Aussagen zum Schutz von Rabenvögeln in Zweifel zieht. Statt dessen hätte er lieber erwähnen sollen, dass in der sich speziell auch mit den Rabenvögeln befassenden Arbeitsgruppe bei einer Meinungsbild-Runde der ca. 30 Teilnehmer aus Naturschutz, Landwirtschaft und Jagd ca. 10 (in Worten: zehn) Falschaussagen gemacht wurden – übrigens darunter auch von Herrn Kalchreuter - , die schon längst in Gutachten oder Veröffentlichungen richtig nachzulesen sind. Das geht im DJV-Heft so in verschiedenen Facetten weiter, dabei immer wieder dem Ökologischen Jagdverein ÖJV eins kräftig austeilend. Das aber gerade ehrt den ÖJV, denn bei solch unbedarften Hintergründen von Attacken kann man schon fast den Mantel des Mitleids darüber ausbreiten.

Schließlich kommt, um den Anschein der sachlichen Richtigkeit und Ausgewogenheit der Recherchen zu unterstreichen, noch ein Rabenvögel-„Feigenblatt“, ein Interview mit einem „Ethologen, Biologen und Ökologen – und Gegner einer generellen Rabenvogelbejagung“ (s. HELB 2002). Die Peinlichkeit beginnt schon bei einem der ersten Wörter, denn die DJZ ist nicht in der Lage, wenigstens den Namen des Interview-Partners richtig zu schreiben. Und absolut peinlich bleibt auch alles andere. Bei dem Interview wurde nämlich vereinbart, dass  der Entwurf des Textes vor Druckbeginn zu einer Überarbeitung zugeschickt wird. Diese Zusage wurde eingehalten, nicht aber die viel entscheidendere feste Vereinbarung, dass anschließend der vom Interviewpartner autorisierte Text unverändert zum Abdruck kommt!

So entspricht der abgedruckte Text dank des unseriösen Umgangs der Deutschen Jagdzeitung  mit Interview-Partnern leider weder inhaltlich noch formal dem eingereichten autorisierten Text, von Kürzungen, sinnentstellenden Veränderungen bis hin zu größeren Auslassungen, und damit natürlich auch nicht der Meinung des Interviewten.

Peinlich, peinlich, diese Zensur, offensichtlich im Sinne einer Zumutbarkeit für das fachlich lernunwillige Image der Redaktion oder für die fachliche Verständnisfähigkeit oder Akzeptanzbereitschaft der Leserschaft.

 

Diese aktuellen Erfahrungen mit der DJZ sind leider leicht mit den fachwissenschaftlichen Horizonten und Qualitäten anderer Jagdillustrierten austauschbar. Ein Großteil der jeweiligen Leserschaft scheint nur genau dieses Niveau zu suchen und auch zu erwarten. Bedauerlich ist aber, dass damit die Chance zur Aufnahme neuer Forschungsergebnisse und Erkenntnisse vorsätzlich und bewusst vertan wird, worunter ernsthaft interessierte Leser v.a. auch der aufgeschlossenen jüngeren Generationen leiden müssen, und natürlich die Sache selbst, in diesem Fall das individuelle Eigenrecht jedes Rabenvogel-Geschöpfes auf Unversehrtheit und Leben.

 

Schlussbemerkung und Ausblick

...aber die Hoffnung stirbt zuletzt...

 

Es ist immer wieder dasselbe: Hat man ein egoistisches Ziel vor Augen, werden zum Erreichen dieses Zieles die Augen verschlossen, man will keine anderen und gar neuen Meinungen hören, man unterwirft jede Information dem Erlangen dieses Zieles und geht letztlich auch über Leichen, wortwörtlich, bundesweit jährlich allein über 100 000 sinnlos und nach dem Tierschutzgesetz rechtswidrig von Jagdscheininhabern getöteten Rabenvögeln. Diesem ethisch verwerflichen Muster-Ablauf – er findet in tausenderlei Facetten leider auch im täglichen Umgang der Menschen miteinander statt – dient in der Jagdbranche ebenfalls mit eigenen egoistischen Zielen das Verhalten von Print- und Bildmedien, von Gruppen und Verbänden. Und die Politik ist Auslöser wie auch Nutznießer solcher unredlichen Machenschaften, wo es überhaupt nicht mehr um eine Sache und eine, auch wissenschaftlich abgesicherte Wahrheit geht, sondern nur noch um das Prinzip Eigennutz. Die Jagdgesetzgebung überhaupt und vor allem im Vorfeld von Wahlterminen leistet immer wieder Offenbarungseide, wie kürzlich in Sachsen-Anhalt. Welches Rückgrat haben unsere Volksvertreter und die sie offenbar bedrängenden Kreise, wenn sie Fachkompetenz und ethische Verantwortung nach Lust und Laune benutzen oder missachten und mit Füßen treten? Rabenvögel als politische Wegwerfware... (s. POSTEL 1999).

 

In dem Bedürfnis, übergeordnete Naturschutzziele zu verfolgen, hat sich im Herbst 2001 in Hannover eine „Gruppe Natur und Ethik“ konstituiert, die sich folgende Ziele gesetzt hat:

  1. Anerkennung von Mitgeschöpflichkeit nicht-menschlicher Wesen als ethisches Handlungsprinzip,
  2. Verankerung des Eigenrechts der Natur im öffentlichen Bewusstsein und in der Gesetzgebung, zum Beispiel durch Anstreben von

a)     Harmonisierung und Neugestaltung von Rechtsgrundlagen in den Bereichen Naturschutz und Naturnutzung, Tierschutz und Tiernutzung (z.B. Tierschutz, Naturschutz, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft und Forstwirtschaft),

b)     Gültigkeit des § 17 Tierschutzgesetz in allen Rechtsbereichen (Das Töten von Tieren muss einen vernünftigen Grund haben.),

c)      Umkehr der Beweislast bei Eingriffen in das Eigenrecht der Natur.

 

Die Gruppe Natur und Ethik ist keiner politischen oder weltanschaulichen Richtung verpflichtet. Sie verfolgt ihre Ziele ohne Eigennutz für die Person. Sie besteht aus einem freien Zusammenschluss von Gleichgesinnten ohne rechtliche Organisation. Aufgaben werden nach Absprache zugeordnet.

 

Die drei Autoren gehören, zusammen mit weiteren Einzelpersonen, zu den Gründern der „Gruppe Natur und Ethik“. Weitere Personen, Gruppen und Verbände haben sich der Neugründung und ihren Zielen inzwischen bereits angeschlossen. Wir alle zusammen geben die Hoffnung nicht auf, dass ein seriöses, ethisch tragfähiges Miteinander zwischen Mensch und Natur und auch jeweils untereinander erreichbar und das Hauptziel sein soll.

  Abb. 2

"Die neu gegründete "Gruppe Natur und Ethik" setzt sich vor allem für das Eigenrecht der Natur ein."

  Gruppe Natur und Ethik

 

 

Internet-Homepages

zum Thema „Rabenvögel“ mit ständigen Aktualisierungen über neueste wissenschaftliche Tagungen, Forschungsergebnisse, Gutachten, Literatur und anderes:

www.rabenvoegel.de

Homepage der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft DO-G:

http://www.do-g.de.

Die Rabenvögel im Visier

Presseinformation zur Jagd auf Rabenvögel

ÖJV - Online - Shop - Die Rabenvögel im Visier

Rabenvögel

Anschriften der Autoren :

PD Dr. Hans-Wolfgang Helb, Universität Kaiserslautern, FB Biologie, Abt. Ökologie, Postfach 3049, D-67653 Kaiserslautern

Dr. Wolfgang Epple, Olympiastr. 32, D-26936 Stadland

Dr. Ulrich Mäck, Spitalhalde 5, D-89340 Leipheim